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Gerichtsurteil Stressbedingt überreagiert

Das Stendaler Amtsgericht stellte das Verfahren gegen eine Stendalerin nach 200 Euro Strafe ein.

Von Wolfgang Biermann 17.03.2016, 13:58

Stendal l Um den Vorwurf der Volksverhetzung gegen in der Rolandstadt lebende Ausländer ging es unlängst in einem Prozess. Gegen Zahlung von 200 Euro an die „Aktion Deutschland hilft“ hat das Amtsgericht das Verfahren gegen eine Stendalerin aus dem Wohngebiet Stadtsee vorläufig eingestellt.

Einen in ihrem Hauseingang lebenden Ausländer soll die Angeklagte viermal unter anderem mit „Ausländerschweine, asoziale Scheißausländer“ und ähnlich derben Schimpfwörtern betitelt haben. Und auch in Richtung der etwa 20-jährigen Tochter sollen derbe Schimpfwörter gefallen sein: „Scheißtürkin verpiss dich in dein Land.“ Zunächst bestritt die Angeklagte jegliche Beschimpfung: „Ausländerfeindliche Äußerungen hat es nicht gegeben.“ Später räumte sie aber ein, zumindest „Penner“ gesagt zu haben. Der Mann hätte sie bei Begegnungen im oder vor dem Haus „mit herablassenden Blicken von oben bis unten gemustert“ und versucht, sich ihr anzunähern. Zumindest hätte sie es so empfunden. Denn tatsächliche Annäherungen gab es demnach nicht.

Sie habe nichts gegen Ausländer. Im Gegenteil, sie engagiere sich sogar in einem kirchlichen Projekt für diese und sei in einem anderen Projekt ehrenamtlich aktiv. Sie hätte dem Mann mehrfach zu verstehen gegeben, dass sie keinen Kontakt wünsche. Sie hätte Angst gehabt, dass er handgreiflich werde. Außerdem will sie Gerüchte gehört haben, wonach es in der Wohnung der Ausländer Prostitution geben soll. Welcher Nationalität diese sind, will sie nicht gewusst haben.

Türken jedenfalls nicht, sagte eine Zeugin, Freundin der Tochter, aus. Es handle sich um Iraker. An konkrete Beleidigungen, die teils schon 2014 gefallen sein sollen, konnte sich die Zeugin nicht erinnern. Lediglich an eine, die sie noch dazu selbst betroffen habe: „Du Schlampe, bist Du wieder bei deinem Zuhälter“. Das sei aber nicht angeklagt gewesen, sagte der Richter.

Der baute der bislang unbescholtenen Angeklagten sprichwörtliche Brücken für ein Geständnis. Wenn sie überreagiert hätte, wäre es klug, es jetzt zu sagen. Auf Volksverhetzung stünden als Mindeststrafe drei Monate Gefängnis – je Tat. Nach Besprechung mit ihrem Verteidiger räumte die Angeklagte dann einige ausländerfeindliche Äußerungen ein, die sie aber so nicht gemeint und nur aus „Stressverhalten“ geäußert hätte. Vater und Tochter waren der Zeugenladung nicht gefolgt. Die Tochter hatte dem Gericht mitgeteilt, dass sie nicht kommen werde. „Dann muss die Belastung nicht ausgesprochen groß gewesen und eine öffentliche Entschuldigung nicht vonnöten sein“, begründete das Gericht die Verfahrenseinstellung.