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Grundschule Jetzt wird der Bauherr gesucht

Nach dem Stadtratsbeschluss muss geklärt werden, wer in Stendal die neue Grundschule baut. Die SWG wäre interessiert.

Von Donald Lyko 25.04.2017, 02:00

Stendal l Die Stendaler Wohnungsbaugesellschaft (SWG) setzt derzeit schon mit einer Investition, die neben ihrem bisherigen Engagement auf dem Wohnungsmarkt etwas komplett Neues für sie darstellt, ein Achtungszeichen: mit dem Bau eines Studentenwohnheimes. Folgt dem bald eine SWG-Baustelle am Haferbreiter Weg? Denn dort soll nach dem Stadtratsbeschluss vor einigen Wochen eine neue Grundschule gebaut werden.

Dass die SWG als Bauherr auftritt, sei eine mögliche Option, erklärte Stadtsprecher Klaus Ortmann auf Volksstimme-Nachfrage und schränkte dabei ein: Es sei „nur eine Option, da auch andere Interessenten vorhanden sind. Eine abschließende Meinungsbildung seitens der Stadtverwaltung steht noch aus.“

SWG-Geschäftsführer Daniel Jircik bestätigte auf Nachfrage, dass es im Unternehmen erste Überlegungen gibt und eine grundsätzliche Bereitschaft, „wenn es sich kostenmäßig trägt und wir nichts zuschießen müssen“. Dass die SWG auch große Projekte umsetzen und dem „Bau“ im Gesellschaftsnamen gerecht werden kann, habe sie nicht nur mit dem Tiergarten-Elfer schon bewiesen, sagte Jircik und versicherte allgemein: „Wir bauen gerne.“ Doch bevor in der SWG konkret über ein mögliches Schulbau-Projekt beraten wird, müsse die grundsätzliche Frage geklärt sein: Will die Stadt selbst als Bauherr auftreten oder favorisiert sie das Investorenmodell über eine sogenannte öffentlich-private Partnerschaft?

Während der Diskussion über den Neubau hatte Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) ein Bauträgermodell, bei dem nicht die Stadt Bauherr ist, als „vorstellbar“ bewertet.

In einem ersten Schritt will die Stadt jetzt alle Optionen und Angebote prüfen. Und erst dann, wenn die Entscheidung über das weitere Verfahren getroffen wurde, sollen die „erforderlichen Beschlussvorlagen dem Stadtrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt“ werden, kündigte Klaus Ortmann an.

Möchte die Stadt lieber selbst Bauherr und Finanzierer sein? „ Nicht, wenn andere Varianten kostengünstiger und schneller zum Ziel führen. Die Personalressourcen der Verwaltung im Bereich Hochbau sind nicht darauf eingerichtet, schnell mal einen Schulneubau zusätzlich abzuarbeiten“, antwortete der Stadtsprecher.

In der Diskussion über einen Grundschul-Neubau waren die möglichen Kosten mit zirka fünf Millionen Euro geschätzt worden. Beim Investorenmodell könnte es preisgünstiger werden, denn von den Baufirmen gibt es für private Investoren bessere Angebote als für kommunale. Ein Fakt, den SWG-Geschäftsführer Daniel Jircik mit Blick auf bisherige und aktuelle Projekte nur bestätigen kann.

Wie es mit dem Neubau-Fahrplan weitergeht, hängt nun von der Entscheidung über den Bauherren ab. „Momentan beschäftigt sich die Verwaltung mit der Erarbeitung der Aufgabenstellung. Dazu werden Schule und Hort einbezogen. Ziel ist die Definition von Flächengrößen, Planungsinhalten, Qualitätsmerkmalen. Hier müssen Schul- und Hortkonzept mit der Aufgabenstellung übereinstimmen. Die Aufgabenstellung ist dann Grundlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen“, sagte Klaus Ortmann und unterstrich: „Die Verwaltung will den Vergleich mehrerer Planungsideen.“

Ob es vor der Planungsvergabe einen regulären, offenen Wettbewerb geben wird oder einige ausgewählte Büros, die Entwurfskonzepte beziehungsweise -pläne vorlegen, konkret angesprochen werden, sei von der Verwaltung noch „nicht abschließend entschieden“, erklärte der Stadtsprecher. Neben dem Zeitfaktor sei auch bei dieser Frage wichtig, zuvor den Bauherren zu klären.

Und noch eine Frage taucht immer wieder auf, wenn es um das Bauvorhaben geht: Kann das Grundstück problemlos bebaut werden, oder gibt es belasteten Boden? Im Rahmen der Bodenuntersuchung auf dem Schulbaugrundstück seien „kohlenstoffhaltige Rückstände in der oberen Bodenschicht festgestellt worden“, räumte Klaus Ortmann ein. Diese seien auf die frühere Kohlelagerung beziehungsweise Kohleverladung auf dem Grundstück zurückzuführen.

„Eine direkte Gesundheitsgefährdung geht hiervon nicht aus. Die betroffenen Bodenmassen werden im Rahmen des Bodenaushubs entsorgt und sind für Grundstücksprofilierungen nicht wieder zu verwenden“, erklärte der Stadtsprecher weiter. Welche Erdmassen betroffen sind, bestimmt dann ein Gutachter, der die Erdarbeiten vor Ort begleiten wird.