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Häusliche Gewalt Mit Tritt eine Rippe gebrochen

Eine nicht bezahlte Stromrechnung war der Grund für den eskalierenden Streit eines verlobten Pärchens aus einem Dorf bei Stendal.

Von Wolfgang Biermann 17.01.2017, 16:31

Stendal l Der Streit um unbezahlte Stromrechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro führte am 24. August 2015 bei einem Pärchen aus einem Dorf unweit von Stendal zum Ausbruch von Tätlichkeiten. Am Ende brachte ein Fußtritt des seinerzeit 30 Jahre alten Mannes in den Oberkörper seiner damals 31-jährigen Verlobten diese mit gebrochener Rippe und durchbohrter Lunge mit lebensgefährlichen Verletzungen in die Notfallambulanz des Stendaler Johanniter-Krankenhauses. Ihn selbst führte die Attacke erst vors Amtsgericht und nach Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung im Februar vorigen Jahres nunmehr vor die Berufungskammer am Landgericht.

2008 war der Angeklagte vom Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung bereits zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Alkoholexzess auf einen schlafenden Mitzecher in Stendal-Süd mit Schraubenzieher und Messer eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt hatte.

Die Attacke gegen seine Verlobte gestand der wegen zahlreicher weiterer Straftaten vorbestrafte Angeklagte beim Prozessauftakt am vergangenen Dienstag ein. Er hätte sich am Tattag nach zuvor mit einem Kumpel konsumierten „zwei, drei Flaschen Bier“ von seiner Verlobten „provoziert gefühlt“, weil diese ihn belogen habe und sich „in die Sache reingesteigert“. Sie hätten sich „gegenseitig angeschrien und geschubst“. Zumindest einen Schlag ins Gesicht räumte der heute 32-Jährige zudem ein.

Wie es zum Tritt in den Brustkorb kam, wisse er nicht, sagte er auf Frage des Vorsitzenden Richters Gundolf Rüge. Er hätte „die Kontrolle verloren“, so die Begründung. Im Krankenhaus habe er sie nicht besucht, sondern „abgeblockt“. Für ihn sei die „Sache erledigt gewesen“. Den Kontakt zu ihm suchte das Opfer demnach selbst. Sie hätten sich ausgesprochen und lebten seitdem wieder zusammen. Sie habe „ihm verziehen“, bestätigte die heute 33-Jährige die Angaben des Angeklagten. Zum Haushalt gehören ein gemeinsames und ein weiteres Kind.

Wie die Rechtsmedizinerin Dr. Katja Jachau ausführte, seien die Verletzungen „nicht akut, aber potenziell lebensgefährlich“ gewesen: „Das war ein intensiver Tritt.“ Die Lunge sei infolge „stumpfer Gewalteinwirkung“ durch die gebrochene Rippe perforiert gewesen und „in sich zusammengefallen“. Von allein hätte sich die betroffene Lungenhälfte nicht wieder entfaltet. Darum musste die Frau im Krankenhaus notoperiert werden. Ihre Schwester (28) hatte die schwer Verletzte abgeholt und in die Notfallambulanz gebracht.

Hausbewohner gaben als Zeugen an, wohl den Streit gehört, aber weiter nichts mitbekommen zu haben. Das Urteil wird am Freitag, 20. Januar, erwartet.