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Intensivmedizin Spezialtransport für Schwerkranke

Eine neue Möglichkeit, ITS-Patienten wenn nötig in andere Kliniken zu transportieren, tut sich für den Landkreis Stendal auf.

Von Egmar Gebert 24.05.2017, 01:01

Stendal l Es geht um Patienten, die intensivmedizinsch betreut werden müssen. Es geht also um Menschen, deren Behandlung oft alles abverlangt, was ärztliche Kunst zu leisten in der Lage ist – vom Fachpersonal her ebenso wie von der Medizintechnik. Müssen solche Patienten in ein anderes Krankenhaus – in diesen Fällen meist in Spezialkliniken – verlegt werden, weil ihre weitere Behandlung das erfordert, dann muss deren intensivmedizinsche Betreuung auch während des Transports in die andere Klinik im vollen Umfang gewährleistet sein, mit dem entsprechenden Personal und der Technik an Bord.

Es braucht sozusagen eine Intensivstation auf Rädern. Eine solche rollt derzeit von Halle aus durch sachsen-anhaltische Lande, als Pilotprojekt des Landes. 18 Monate lang soll getestet werden, ob und wie der Intensivtransportwagen (ITW) eingesetzt werden kann.

Warum Halle? Weil dort die nötigen Voraussetzungen gegeben sind, erklärte der zweite Beigeordnete des Landrates, Sebastian Stoll (CDU), unlängst den Mitgliedern des Finanzausschusses, denen des Kreisausschusses und gestern Abend denen im Ordnungsausschuss des Kreistages.

Es habe bereits den Versuch gegeben, einen solchen Intensivtransportwagen in einem Landkreis zu stationieren, doch war der von seinen medizinischen Möglichkeiten her überfordert. In Halle hingegen, von wo aus der ITW landesweit über die Rettungsdienstleitstelle der Berufsfeuerwehr zentral vermittelt wird, sind die ITW-Besetzung und -Ausstattung sowie der Fahrzeugeinsatz mit allem, was dazugehört, garantiert.

Der Landkreis Stendal wolle eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Halle abschließen, in der bekundet wird, dass sich der ostaltmärkische Landkreis an besagtem Pilotprojekt beteiligt.

Eine Vereinbarung, derer es eigentlich nicht bedürfe, gab Ausschussmitglied Frank Wiese (Landwirte) zu bedenken. Andere Landkreise hätten sie nicht abgeschlossen. Warum auch? Schließlich habe der Landkreis keinen Einfluss auf den Einsatz dieses Intensivtransportwagens, weil darüber richtigerweise nur die Ärzte in den entsprechenden Krankenhäusern entscheiden würden.

Bedenken gab es während der Diskussion im Finanzausschuss auch, wie sinnvoll es wäre, so ein Spezialfahrzeug von Halle aus bis in den Norden des Landes nach Stendal (mindestens zwei Stunden Fahrzeit) und von dort weiter zu anderen Krankenhausstandorten fahren zu lassen. Zu beiden Problemen wusste Stoll zu antworten und damit schlussendlich auch zu überzeugen.

Das Wichtigste: Es wird sich bei den ITW-Einsätzen generell um geplante Fahrten, die montags bis freitags durchgeführt werden – also keine Rettungsfahrteinsätze – handeln. Das heißt: Das den Intensiv-Patienten behandelnde Krankenhaus plant die Verlegung dieses Patienten in Absprache mit der ihn weiter behandelnden Klinik, fordert dementsprechend den ITW in Halle an, und dieser transportiert den Patienten dann in die andere Klinik.

Zeit spiele dabei eine untergeordnete Rolle, da der Patient – und das sei der Vorteil dieses Transports – auch während der Zeit im ITW in jedem nötigen intensivmedizinischen Umfang behandelt und überwacht werden könne.

Was die Zweckvereinbarung betreffe, so handele es sich hier quasi um eine dieses Pilotprojekt unterstützende Geste.

Nach den 18 Monaten, die das Modellprojekt ITW läuft, werde der Landkreis eine Zwischenbilanz ziehen und weiter entscheiden, sicherte Landrat Carsten Wulfänger (CDU) zu. Die Mitglieder des Finanz- sowie auch des Kreisausschusses und des Ordnungsausschusses stimmten der Vereinbarung zu. Am 15. Juni soll der Kreistag per Beschluss den Landkreis ermächtigen, die Zweckvereinbarung mit der Stadt Halle zu unterzeichnen.