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Kinderbetreuung Kreis muss mehr Unterhalt zahlen

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder bei säumigen Eltern soll ab 2017 länger gezahlt werden. Der Landkreis Stendal muss mehr Geld einplanen.

Von Bernd-Volker Brahms 15.12.2016, 00:01

Stendal l Landrat Carsten Wulfänger (CDU) hält die Mehrbelastungen des Landkreises nach einer Änderung des Unterhaltsgesetzes finanziell für schwer zu verkraften, wie er unlängst im Kreisausschuss sagte. Rund 1,5 Millionen Euro Mehrbelastungen werden in den Haushalt für 2017 eingeplant, um damit gewappnet zu sein, wenn Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihr Vorhaben umsetzt und Alleinerziehende besser stellt, die von ihrem unterhaltspflichtigen Ex-Partner kein oder zu wenig Geld bekommen. Bislang ging die öffentliche Hand in solchen Fällen bei Kindern bis zum zwölften Lebensjahr in Vorkasse und versucht sich, das Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückzuholen. Künftig soll dieser monatliche Vorschuss bis zum 18. Lebensjahr gelten.

„Der Bund beschließt was und der Kreis kann bezahlen“, sagt Wulfänger, ohne dabei über die Sinnhaftigkeit der Gesetzesänderung zu philosophieren. Es sei Wunsch des Städtetages, dass die Änderung erst zu Mitte 2017 kommt, eventuell werde die Änderung aber bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, so der Landrat.

„Wir agieren derzeit im luftleeren Raum“, sagt Wulfänger in Bezug auf die Haushaltsplanungen des Landkreises. Im Kreistag, der heute Nachmittag tagt, soll der Haushalt für das kommende Jahr beschlossen werden.

Dort sind für die Unterhaltszahlungen 3,75 Millionen Euro eingeplant, nachdem die Summe im Vorjahr bei 2,25 Millionen Euro gelegen hatte. Die Summe ist als Vorschuss vorgesehen und entlässt die zahlungspflichtigen Elternteile nicht aus ihrer Pflicht.

Aber wie realistisch ist es, dass der Landkreis sich am Ende auch Geld von den säumigen Eltern zurückholt? 2015 betrug die sogenannte Rückholquote immerhin 35,01 Prozent. In Geldmünzen ausgedrückt sind es 693 425,90 Euro gewesen.

2016 gab es durchschnittlich 929 Fälle im Leistungsbezug, wie der Landkreis mitteilt. Bei weiteren 3018 Fällen liefen die Rückforderungen, so dass die Fallzahl mit 3947 angegeben wird.

Im Jahr davor gab es 982 „laufende“ Fälle. Davon entfielen Zahlungen in 524 Fällen auf 0- bis 5-Jährige sowie 458 Fälle , bei denen die Kinder zwischen 6 und 11 Jahren alt waren. In den allermeisten Fällen (770) handelte es sich um nicht-eheliche Kinder. In 44 Fällen waren es Kinder aus geschiedenen Ehen sowie in 162 Fällen von getrennt lebenden Eltern. Bei sechs Kindern waren deren Eltern mindestens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht.

Die Kinderzahlen, für die das Land Unterhaltsvorschuss zahlt, sind indes zurückgegangenen. Waren es 2011 noch 23 621 Kinder, für die das Land insgesamt 11,68 Millionen aufgebracht hat, waren es 2015 insgesamt 17 798 Fälle (9,28 Millionen Euro).