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KonzessionsverlustSpielhallenbetreiber machen einfach weiter

Stendaler Firmen nehmen in fünf Fällen den Konzessionsverlust für ihre Spielhallen nicht hin.

Von Bernd-Volker Brahms 13.07.2017, 01:01

Stendal l In Stendal haben mehrere Spielhallen noch weiterhin geöffnet, obwohl diese gar keine Konzession für den Betrieb mehr haben. Diesen Rückschluss muss man ziehen, wenn die Informationen der Stadtverwaltung stimmen. Auf Anfrage hatte die Verwaltung am 3. Juli der Volksstimme mitgeteilt, dass es seit dem 1. Juli in der Hansestadt lediglich noch drei Spielhallen mit einer Konzession gibt. Anfang der Woche hatten noch mindestens sieben Spielhallen geöffnet, wie die Volksstimme ermittelte.

Was sagt die Verwaltung dazu? „Die Durchsetzung der Regelung läuft derzeit, Ihre Hinweise und die aus der Bürgerschaft werden geprüft“, sagt Stadtsprecher Klaus Ortmann. Im Rahmen des behördlichen Ermessens werde die Gesetzeslage bereits jetzt durchgesetzt, so der Stadtsprecher.

Hintergrund ist, dass das Land vor fünf Jahren ein neues Spielhallen-Gesetz auf den Weg gebracht hat, das regelt, dass sich Spielhallen nicht innerhalb eines Dunstkreises einer Einrichtung befinden dürfen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Dazu zählen vor alle Bibliotheken, Kindergärten, Schulen und Jugendzentren. 200 Meter Luftlinie ist die Richtschnur. Das Land hatte eine Übergangsfrist für die Regelung von fünf Jahren festgelegt, diese lief zum 30. Juni 2017 aus. In Stendal verloren laut Verwaltung acht von elf Spielhallen ihre Konzession, nur drei dürfen weiter betrieben werden.

In fünf Fällen wollen Spielhallenbetreiber den Verlust der Konzession nicht hinnehmen und sind in den Widerspruch gegangen, wie die Verwaltung mitteilt. Streitpunkte dabei sind die Abstandsregelung zu Jugendeinrichtungen, das Alter der schutzbedürftigen Kinder sowie die Voraussetzungen einer Härtefallregelung.

Generell werden die Spielhallen in Stendal regelmäßig kontrolliert, so Ortmann. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der personellen Ressourcen bedeute dies, dass im Jahr 10- bis 15-mal kontrolliert werde.

Die Stadtkasse profitiert von Spielhallen. Allein an Vergnügungssteuer von den Spielhallenbetreibern kamen 2016 insgesamt 278.686,52 Euro zusammen. Dazu kommt die Gewerbesteuer.