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Kurioses vor Gericht Auto als vierrädrige Apfelkiste

Einen kuriosen Fall gab es am Stendaler Amtsgericht. Ein Mann war durch sein Obst-Ernte-Gefährt verdächtig geworden.

Von Wolfgang Biermann 08.02.2018, 15:06

Stendal l Geschichten, die das Leben schreibt, sind manchmal so absurd, dass sie wahr sein müssen, weil man Derartiges gar nicht erfinden kann. Ein Stendaler stand jüngst vor dem Amtsgericht wegen mehrerer Delikte, die ihn nach einem bereits erlassen Strafbefehl 2400 Euro gekostet hätten, wenn er nicht dagegen Einspruch eingelegt und am Prozessende Staatsanwältin und Richter von seiner Version und damit seiner Unschuld hätte überzeugen können.

Angeklagt war der 29-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahren eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs und Urkundenfälschung. Ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, soll er einen VW Caddy gefahren haben, an dem sich die Kennzeichen eines Toyota Corollas befanden. Die amtlichen Siegel auf den Kennzeichen waren entfernt und dann wieder aufgeklebt worden. Eine Polizeistreife hatte den Caddy an einem Sonntag im September des Vorjahres auf einem Feldweg in der Heerener Straße gegenüber einer Apfelplantage bemerkt. Die Motorhaube war noch warm, aber kein Fahrer in Sicht. Die Halterabfrage ergab den letzten Besitzer und dass die Kennzeichen nicht zum VW gehörten.

Im Inneren des Caddy sahen die Beamten viele Äpfel in blauen Säcken. Sie forderten ein Abschleppunternehmen an, das Fahrzeug zu öffnen, um Hinweise auf den aktuellen Besitzer zu finden. Just, als der Abschlepper kam, trat auch der Angeklagte aus der Apfelplantage gegenüber heraus. Er hätte den Wagen vor einer Woche mit den Kennzeichen gekauft, von wem, wisse er nicht mehr, einen Kaufvertrag gebe es nicht. Fahrzeugbrief und -schein konnte er vorweisen.

Seine Frau hätte den auf einem Hänger befindlichen Caddy zum Feldweg gefahren und er ihn lediglich heruntergefahren. Er will den Wagen nur als eine Art „vierrädrige Apfelkiste“ benutzt und die Äpfel darin zwischengelagert haben. Das Obst wollte er angeblich später zu einer Mosterei bringen. Er hätte doch gewusst, dass er damit nicht fahren dufte. Darum hätte er es auch nicht getan. Der Caddy sei ja nicht zugelassen und zudem nicht fahrbereit gewesen. Mit besagtem Hänger sollte das Auto wieder abgeholt werden.

Im Übrigen habe er sehr wohl eine Fahrerlaubnis. Seinen Führerschein konnte er zum Beweis dem Gericht auch vorlegen. Den Wagen hätte er inzwischen schon wieder verkauft: „Der fuhr doch nicht.“

Die Geschichte mit der Hängerfahrt zur Obstplantage hatte er laut Protokoll den Polizisten schon am Tattag erzählt. Und er wiederholte sie mehrfach im Gericht – bis auch die letzten Zweifel bei Staatsanwältin und Richter beseitigt schienen und sie offensichtlich belustigt das Verfahren ohne jegliche Auflage einstellten.