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Landgericht  Streit um Fotos bei Kontrolle

Nun ist das Thema Gelbe Tonne bei Gericht angelangt. Ein Stendaler Hausverwalter wurde vom Projketverantwortlichen bei Cont Trans angezeigt.

Von Wolfgang Biermann 14.11.2016, 19:03

Stendal l Seit fast zwei Jahren ist die Gelbe Tonne ein Dauerbrenner in der Berichterstattung der Volksstimme. Im Januar 2015 hatte die Tangerhütter Firma Cont-Trans Tangerhütte die Entsorgung der sogenannten Leichtverpackungsabfälle übernommen. Jetzt hat das Thema, bei dem es vorrangig um die Kontrolle der Gelben Tonne auf Fehlwürfe geht, auch die hiesige Justiz erreicht. Am Montag war vor Einzelrichter Sven Ludwig Güteverhandlung in dem vom Projektverantwortlichen für Entsorgung bei Cont-Trans angestrengten Zivilprozess am Landgericht.

In der Klage geht es um das Recht am eigenen Bild und angebliche Beleidigungen durch einen Hausverwalter der Hansestadt, der von „Stasi-Methoden“ bei der Tonnenkontrolle gesprochen haben soll. Der Punktsieg ging recht eindeutig an den beklagten Hausverwalter. Zunächst einigten sich beide Parteien auf Vorschlag des Gerichts auf einen Teilvergleich. Demnach verpflichtet sich der Hausverwalter, von ihm gefertigte Fotos, die den Kläger erkennbar bei einer Tonnenkontrolle zeigen, „nicht weiter zu verbreiten“ sowie „künftig keine solchen Fotos zu fertigen“. Das war es denn auch schon an Einigkeit.

In zwei anderen Punkten wird weiter gestritten. Kreis-Umweltdezernent Denis Gruber sagte als Zeuge aus, dass der Hausverwalter am 28. April in seinem Büro „in Rage“ aufgetaucht sei und behauptet habe, dass der Projektverantwortliche bei einer Tonnenkontrolle ein dabei anwesendes Kreistagsmitglied „geschubst“ hätte. Das habe diese Person später selbst auf einer Kreistagssitzung öffentlich zu Protokoll gegeben. Der Kläger sagte auf Frage von Richter Ludwig, dass er dieser Person „natürlich nichts getan“ habe. Das könnte ihm auf die Füße fallen, sollte sich herausstellen, dass es doch Tätlichkeiten gab, stellte Ludwig in Aussicht.

Zur angeblichen, vom Verwalter aber bestrittenen Äußerung zum Vergleich der Tonnenkontrolle mit Stasi-Methoden. Er werde prüfen, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine von der Meinungsfreiheit gedeckten Wertung handelt. Eine Beleidigung sei es wohl eher nicht.

Grundsätzlich zu entscheiden, ob die Tonnenkontrollen der Cont-Trans rechtmäßig seien, sei indes nicht Sache des Landgerichts, machte Richter Ludwig klar. Urteilsverkündung ist am 7. Dezember.

„Alles außer Klageabweisung wäre eine Überraschung“, sagte Rechtsanwalt Matthias Albrecht, der den beklagten Verwalter vertritt. Um die Rechtmäßigkeit der Entsorgung durch Cont-Trans geht es laut Albrecht in einem am Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren. Am Amtsgericht Stendal hat die Cont-Trans indes gegen den Verwalter Klage eingereicht, mit ähnlichen Vorwürfen wie am Landgericht.