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Landgericht Bewährungsstrafe nach Messer-Attacke

Nach der Messer-Attacke auf den Stendaler Imam ist ein 24-jähriger Syrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 19.10.2017, 23:01

Stendal l Als Untersuchungshäftling und des versuchten Totschlags Beschuldigter, betrat er in Handschellen den Gerichtssaal 108. Als freier Mann verließ er ihn zwei Stunden später. Das Landgericht hat gestern einen 24 Jahre alten, in Stendal lebenden Syrer wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Störung der Religionsausübung und Sachbeschädigung zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, die Haftstrafe aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es in ihrem Urteil am Ende des fünften Prozesstages als erwiesen an, dass der Angeklagte am 21. April dieses Jahres in der Al-Rahma-Moschee während des Freitagsgebets das religiöse Oberhaupt der islamischen Gemeinde, den Imam, mit einem Messer attackiert hat.

In einer Gebetspause verschaffte er sich unter dem Vorwand, sich eine Stelle im Koran erläutern zu lassen, Zugang zu dem an der Minbar – der Kanzel der Moschee – befindlichen ägyptischen Imam. Unvermittelt zog der 24-Jährige ein Küchenmesser mit acht Zentimeter langer Klinge, hielt mit einer Hand den Kopf des Imam und drückte mit der anderen Hand das Messer gegen dessen Hals. Dem Imam gelang es, sich unverletzt dem Angreifer zu entziehen. Sodann stürzten sich mehrere andere Gläubige auf den Syrer. Im Gerangel um das Messer wurde ein Helfer leicht verletzt.

Der 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommene Angeklagte hatte die Tat gestanden, die Absicht der Verletzung oder der Tötung des Imam aber von sich gewiesen. Vielmehr habe er diesen nur dazu bringen wollen, dem Freitagsgebet eine andere Wendung zu geben. Der Imam hätte ihm zu wenig gegen die Scheichs von Saudi-Arabien vorgetragen, die er als die eigentlich Verantwortlichen für die derzeitige Situation in Syrien und in anderen Staaten ansehe.

Sowohl der Imam als auch der am Bein verletzte, wie auch andere Zeugen aus der islamischen Gemeinde erklärten, dem Angeklagten vergeben zu haben. Sie hätten kein Interesse an einer Strafverfolgung. Darauf komme es aber nicht an, sagte Richter Galler in der Urteilsbegründung: „Der staatliche Strafanspruch war hier aber durchzusetzen.“

Verurteilt wurde der Angeklagte zudem, weil er an einem anderen Tag betrunken einen anderen Mann mit Faust und Messer verletzte. Und weil er – ebenfalls betrunken – eine Wohnungstür demolierte und die Mieterin „in Angst und Schrecken“ versetzt hatte. Ein Gerichtspsychiater hatte dem Syrer eine Persönlichkeitsstörung attestiert, die im Zusammenwirken mit Alkohol bei den letzten beiden Fällen seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt haben könnte, was das Gericht schuldmindernd auch so annahm.

Es gab dem Angeklagten als Bewährungsauflage auf, in drei Monaten die Absolvierung eines Deutschkurses nachzuweisen. Zudem darf er drei Jahre lang keinen Alkohol und kein Rauschgift konsumieren.