1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Todesfahrer erneut vor Gericht

Prozess Todesfahrer erneut vor Gericht

Nachdem ein 31-Jähriger gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Stendal Berufung eingelegt hat, wird nun ab 11. Juli neu verhandelt

Von Wolfgang Biermann 03.07.2017, 23:01

Stendal l Ein heute 31-Jähriger aus dem Elb-Havel-Winkel hat am 28. Mai vorigen Jahres unter dem Einfluss von Drogen stehend, mit seinem Alfa Romeo auf der B 188 in Richtung Tangermünde, Höhe Hoyer-Tankstelle, einen 57-Jahre alten Fußgänger aus einem Stendaler Ortsteil tödlich verletzt.

Laut einem Gutachten war er mit Tempo 130 statt der erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs. Am Dienstag, 11. Juli, wird der Fall in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu aufgerollt. Der Angeklagte hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 14. Dezember eingelegt, das den mehrfach Vorbestraften wegen fahrlässiger Tötung und Drogenbesitz zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt hatte.

Außerdem sollte er 500 Euro Geldbuße zahlen. Dazu verhängte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig eine Sperrfrist von drei Jahren zur möglichen Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Das Urteil folgte dem „sehr milden Antrag der Staatsanwaltschaft“, wie Richterin Ludwig in der Urteilsbegründung sagte (Volksstimme berichtete).

Der Angeklagte war „viel, viel zu schnell unterwegs,“, hieß es am 14. Dezember weiter. Angemessen wären laut Verkehrsunfallgutachter an dieser Stelle bei Dunkelheit und mit Abblendlicht 60 km/h gewesen. „Er fuhr aber 130 km/h, wenn nicht noch schneller“, so Richterin Ludwig.

„Er ist im Tiefflug die Straße entlang gerast“, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer angeführt. Strafaussetzung zur Bewährung käme nicht in Betracht, weil der Angeklagte „seit vielen Jahren notorisch Straftaten begeht, Drogen konsumiert und ihm offensichtlich alle Folgen egal sind“, hatte Richterin Ludwig den Antrag des Verteidigers abgeschmettert.

Der Unfallwagen hatte nach Angaben des Verteidigers nur noch Schrottwert. Der 31-Jährige hatte den Unfall im Gegensatz zum Fußgänger körperlich völlig unbeschadet überstanden. Laut Polizeibericht war er „unter Schock“ ins Krankenhaus eingeliefert worden und hatte sich wenig später selbst entlassen.

Er gab vor dem Amtsgericht an, dass er sich trotz des Konsums von Cannabis und Amphetamin, die Polizei fand noch 9,3 Gramm davon bei ihm, fahrtüchtig gefühlt hätte und nicht schneller als 100 km/h gefahren sei, als „plötzlich der Fußgänger am rechten Fahrbahnrand aus einem Busch rückwärts in sein Auto getorkelt“ sei.

Die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Gundolf Rüge muss nun das Urteil des Amtsgerichts auf seine Richtigkeit überprüfen. Er hat dafür bislang zwei Prozesstage angesetzt.