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Prozessauftakt Vater mit Messer angegriffen

Ein 29 Jahre alter, psychisch kranker Stendaler soll versucht haben, seinen Vater zu töten.

Von Wolfgang Biermann 03.06.2016, 14:00

Stendal l Ein 29-jähriger Stendaler soll am frühen Morgen des 20. Januar dieses Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit mit einem Messer in Tötungsabsicht auf seinen Vater eingestochen haben. Am Freitag hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stendal das sogenannte Sicherungsverfahren wegen versuchten Totschlags gegen den Mann eröffnet.

Er lebte bis zum Tatgeschehen eigenständig in einer Wohnung unweit seiner Eltern. Seit dem Tattag ist er vorläufig in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Landeskrankenhauses Uchtspringe (Maßregelvollzug) untergebracht. Wenn sich der Tatvorwurf am Ende des Verfahrens bestätigt, droht dem Beschuldigten die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.

In der von Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter verlesenen Antragsschrift – im Sicherungsverfahren gibt es keine Anklageschrift und somit auch keinen Angeklagten – wird der 29-Jährige beschuldigt, am Tattag gegen 5 Uhr mit einem Küchenmesser bewaffnet in das Schlafzimmer seiner Eltern eingedrungen zu sein und im Zustand paranoider Schizophrenie „zielgerichtet und in Tötungsabsicht“ auf den Hals seines Vaters eingestochen zu haben.

Der Vater konnte den Angriff abwehren, indem er die Hände seines Sohnes festhielt. Er flüchtete sich in die Küche und verschloss die Tür. Daraufhin schlug der Sohn die Küchentür ein. Der Vater erlitt links und rechts am Hals jeweils eine zwei Zentimeter lange und einen Zentimeter tiefe Stichwunde, weiterhin zwei kleinere Stichverletzungen im Nackenbereich. Er musste im Krankenhaus stationär behandelt werden. Laut Staatsanwaltschaft könnte die dauerhafte Unterbringung des 29-Jährigen erforderlich sein, weil von ihm im Zustand der paranoiden Schizophrenie „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist“.

Gleich nach Verlesung der Antragsschrift beantragte Verteidigerin Heidrun Ahlfeld den Ausschluss der Öffentlichkeit. Oberstaatsanwältin Schlüter schloss sich dem Antrag an, weil es um interne Streitigkeiten in der Familie gehe, von denen die Öffentlichkeit nicht betroffen sei.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Galler sagte dazu, dass die innerfamiliären Streitigkeiten ohne relevanten Öffentlichkeitsbezug seien. Ein Gerichtspsychiater hat den 29-Jährigen auf Schuldfähigkeit untersucht. Seinem Gutachten wird große Bedeutung für den Ausgang des Prozesses beigemessen. Fünf Verhandlungstage sind geplant. Am 21. Juni soll das Urteil gesprochen werden. Möglicherweise wird die Öffentlichkeit dabei ebenfalls – zumindest in Teilen – von der Urteilsbegründung ausgeschlossen.