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Richtigstellung „Stasi-Methoden“ nicht thematisiert

OLG Naumburg hat Urteil aus Stendal, wonach der Umgang mit Begriff "Stasi-Methoden" unter Meinungsfreiheit fällt, nicht bestätigt.

06.07.2017, 23:01

Stendal (VS) l Die Volkssimme hat am 16. Mai 2017 auf der Kreisseite der Stendaler, Osterburger und Havelberger Ausgabe unter der Überschrift „Wort ‚Stasi-Methoden‘ fällt unter Meinungsfreiheit“ über ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11. Mai 2017 (9 U 4/17) berichtet, wonach dieses geurteilt haben soll, dass eine angebliche Äußerung des Stendaler Hausverwalters Thomas Larek, dass die Entleerung und Durchsuchung von Gelben Tonnen (durch Norman Mattke für die Cont-Trans Entsorgungs GmbH) „Stasi-Methoden“ gleichen würden, vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Diese Berichterstattung ist unzutreffend. Tatsächlich hat das Oberlandesgericht Naumburg zu diesem Punkt nicht Stellung genommen und daher auch kein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stendal bestätigt, weil die angebliche Behauptung des Herrn Larek zu den „Stasi-Methoden“ nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Naumburg war. Stattdessen ging es dort ausschließlich um den Vorwurf, Herr Larek habe gegenüber dem Beigeordneten des Landkreises Stendal, Dr. Gruber, geäußert, Herr Norman Mattke, der Systembeauftragte der Cont-Trans Entsorgungs GmbH für die „Gelbe Tonne“ im Landkreis Stendal, habe am 28. April 2016 zwischen 7 Uhr und 10 Uhr das Kreistagsmitglied Gesine Seidel tätlich angegriffen.

Insoweit hat Herr Mattke seinen Unterlassungsantrag gegen den Beklagten Thomas Larek vor dem Oberlandesgericht Naumburg weiter verfolgt. Zu dem entsprechenden Hauptantrag hatte die Berufung des Herrn Mattke keinen Erfolg; auf seinen entsprechenden Hilfsantrag wurde Herr Larek vom Oberlandesgericht Naumburg indes zur Unterlassung der Behauptung, Herr Mattke habe am 28. April 2016 zwischen 7 Uhr und 10 Uhr das Kreistagsmitglied Gesine Seidel geschubst, verurteilt.

Ursprünglich hatte Norman Mattke vor dem Landgericht Stendal auch gegen die angebliche Äußerung des Thomas Larek zu den „Stasi-Methoden“ geklagt. Das Landgericht Stendal hatte die Klage insoweit mit seinem Urteil vom 7. Dezember 2016 (23 O 226/16) abgewiesen, weil es in entsprechenden Äußerungen schon keinen ausreichenden Bezug zu Herrn Mattke sah.

Diese Frage und der entsprechende Unterlassungsanspruch des Herrn Mattke waren dann nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Naumburg, über das die Volksstimme in dem oben genannten Beitrag berichtet hat.