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Sparkassenskandal Schaden in sechsstelliger Höhe

Auf Stendals Ex-Sparkassenchef Dieter Burmeister kommt wegen Verfehlungen ein weiteres Schadensersatz-Urteil zu.

26.06.2017, 23:01

Stendal l Drei Stunden, drei Zeugen, ein Sachverständiger – Richter Christian Hachtmann wollte es am Montagnachmittag genau wissen: Posten für Posten ging er im Schadensersatzprozess gegen Ex-Sparkassenchef Dieter Burmeister die Rechnungen für ein halbes Dutzend Bauvorhaben durch.

Es ging nur um kleinere Summen; Abschlussarbeiten gewissermaßen, denn der seit gut drei Jahren dauernde Prozess vor der Dritten Zivilkammer des Stendaler Landgerichts geht auf die Zielgerade. Rund 350.000 Euro fordert das Kreditinsitut von seinem langjährigen Lenker.

So hoch wird das Urteil nicht ausfallen, aber deutlich sechsstellig wird es sein, ließ Hachtmann am Ende des Tages durchblicken. Worum es geht:

Teilweise fehlende Ausschreibungen, mangelhafte Unterlagen und Kompetenzüberschreitungen sind unstrittig. Burmeister habe hier fahrlässig gehandelt, aber nicht vorsätzlich mit dem für die Bauvergaben betrauten Ex-Abteilungsleiter Gerhard U. zu Lasten des Arbeitgebers gehandelt. Das hatte der Richter bereits bei einer vorigen Verhandlung betont.

Dies wurde auch beim gestrigen Prozesstag deutlich. Bauingenieur Dr. Christian Blanke wunderte sich über „einige sportliche Positionen“ bei einzelnen Bauvorhaben. Hachtmann: „Wie meinen Sie das konkret?“ Blanke: „Ich würde hier allenfalls 50 Prozent der Summe ansetzen.“ Einiges konnten der Ex-Abteilungsleiter, Bauunternehmer Hans-Joachim M. und dessen Tischer erläutern, andere Positionen bleiben fragwürdig.

Hier legte sich Hachtmann am Ende der Verhandlung fest: Ein dreijähriger Wechsel sei die Richtschnur. Wenn Burmeister in dieser Phase bis zu sechs Mal das Auto gewechselt hatte, zähle der konkrete Schaden, sofern bei den Verkäufen der oft mit großzügigen Rabatten erworbenen Limousinen der Wertverlust höher als bei einem dreijährigen Wechsel war. Auf 138.000 Euro beziffert Hachtmann den Schaden derzeit. Abzuziehen seien hier noch die Mehrwertsteuer-Gutschriften.

Einen Fall will der Richter indes noch aufrollen und klären, ob Burmeister einen Mercedes 320 E praktisch als zweiten Dienstwagen parallel genutzt hatte. Vier Zeugen sollen dafür gehört werden.

Unstrittig ist die Lage beim rund 80.000 Euro teuren Weinkeller in den Sparkassen-Katakomben. Er spielte zuletzt keine Rolle mehr, denn der Richter hatte schon vor mehr als einem Jahr erklärt, dass hier Burmeister und sein Abteilungsleiter zum Schaden des Kreissparkasse gehandelt haben dürften.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit – dies ist entscheidend, ob der Ex-Vorstandschef darauf hoffen kann, dass seine Directors & Officers-Versicherung für ihn einspringt. Diese Absicherung für Manager greift in der Regel nicht bei Vorsatz.

Die Übernahme von 229. 440 Euro für beiden Gutachten, mit denen der Millionenschaden nach Bekanntwerden der Verfehlungen ermittelt worden sind, habe Burmeisters Versicherung bereits avisiert, sagte sein Anwalt Gerald Zimmer am Rande des Prozesses.

Zimmer zeigte sich optimistisch, dass dies auch bei den Dienstwagen zutreffen werde. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Dienstwagenrichtlinie habe hier Burmeister damals freie Hand gelassen.

Sollte es zudem beim Urteil aus dem bereits abgeschlossenen Verfahren bleiben, wonach der langjährige Sparkassen-Direktor Anrecht auf seine Pensionsbezüge hat, erwartet ihn eine ansehnliche sechsstellige Summe aus der Zeit seit Ende 2013, die ihm sein Arbeitgeber rückwirkend überweisen müsste.

Der Richterspruch des Oberlandesgerichts Naumburg ist in diesem Punkt noch nicht rechtskräftig, da die Sparkasse hier noch Widerspruch eingelegen kann. Darüber entscheidet der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 3. Juli.