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Stallpflicht ade Keine Gefahr mehr, Geflügel darf wieder raus

Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Stendal ist seit 4. April aufgehoben. Seit Februar gab es keinen Geflügelpest-Fall mehr.

Von Egmar Gebert 04.04.2017, 16:32

Stendal l Mit sofortiger Wirkung wird die Stallpflicht im Landkreis Stendal bei allem gehaltenen Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) aufgehoben. So steht es in einer Pressemitteilung des Landkreises vom 4. April.

Der entscheidende Satz darin: „Die Freilandhaltung ist ab sofort wieder möglich.“

Seit dem 14. November mussten die Hühnervögel wegen der Infektionsgefahr mit dem Geflügelpest-Virus H5N8 in Ställen gehalten werden.

Seit dem 19. Februar sei keine Infektion mit dem Geflügelpest – Virus mehr gefunden worden, begründet der Landkreis die Aufhebung der Stallpflicht.