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Teurer Schlag Eine Frau, zwei Männer, eine Beule

Im Streit um eine Frau fing sich ein Mann aus dem Norden des Landkreises Stendal einen Schlag ein. Seinen Kontrahenten kostet das 600 Euro.

Von Wolfgang Biermann 26.07.2016, 15:05

Stendal l Um ein Eifersuchtsdrama, das sich in einem Ort im Norden des Landkreises zutrug und für einen der Kontrahenten mit einer Beule am Kopf endete, ging es jüngst vor dem Amtsgericht. Im Saal 112 trafen die beiden Widersacher erneut aufeinander: ein 35-Jähriger auf der Anklagebank und ein 28-Jähriger als Opfer auf der Zeugenbank. Ein als Körperverletzung gewerteter Schlag brachte dem 35-Jährigen, der sich auch noch wegen Drogenbesitzes verantworten musste, letztlich eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro (600 Euro) ein. Beim Prozess als Zeugin dabei war – von der Verteidigerin

als „Stein des Anstoßes“ betitelt – eine 21-Jährige, die, wie sich im Prozessverlauf herausstellte, gleichzeitig mit dem Angeklagten und dem Opfer ein Verhältnis hatte.

Zum Tathergang. Der 35-Jährige wollte am 4. November vorigen Jahres die 21-Jährige in ihrer Wohnung besuchen und stieß dabei im Wohnzimmer auf den 28-jährigen Neben- buhler.

Beide wussten offenbar nichts voneinander. Ein Wort gab das andere. Der Angeklagte, das Opfer und drei Tatzeugen machten völlig unterschiedliche Angaben dazu, was nach dem Wortgefecht tatsächlich geschah. Als erwiesen gilt laut Urteil, dass der körperlich überlegene 35-Jährige dem schmächtigeren Widerpart einen Schlag mit der flachen Hand gegen den Kopf versetzte. Dieser Schlag hatte beim 28-Jährigen ein Hämatom mit Beule zur Folge. Die 21-jährige Auslöserin der Eifersuchts- attacke war zuvor, eine Eskalation vorausahnend, in eine Nachbarwohnung geflüchtet. Von dort rief sie per Telefon die Polizei.

„Ich habe alles verpasst“, sagte sie als Zeugin aus. Eigentlich sei das Ganze ja eher eine Privatklagedelikt und gehöre nicht vor ein Strafgericht, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, forderte aber gleichwohl 600 Euro Geldstrafe. Dieser Forderung schloss sich auch die Verteidigerin an, wenngleich sie die Tat anders wichtete. Der Besitz von 1,4 Gramm Amphetamin, das die Polizei am 7. Januar bei ihm in der Wohnung gefunden hatte, war von ihrem Mandanten, der bereits neun Einträge im Strafregister hat, eingeräumt worden. Zur Herkunft der Drogen wollte er nichts sagen.

„Ohne Geständnis wäre eine deutlich härtere Sank- tion angesagt gewesen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass es auch noch Tritte gab, wie vom Opfer angegeben, sah das Gericht als nicht erwiesen an. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Wie am Rande zu erfahren war, ist die 21-Jährige mit keinem der beiden Männer mehr zusammen.