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Tiergarten-Kiosk Erbbaurecht ebnet Weg für Investor

Für die Fläche am Stendaler Tiergarten, auf der eine gastronomische Einrichtung gebaut werden soll, soll ein Erbbaurecht vergeben werden.

Von Donald Lyko 14.01.2017, 00:01

Stendal l Schon Ende vorigen Jahres hatte die Stadtverwaltung ihren Standpunkt zur Tiergarten-Gastronomie ganz klar formuliert: Wenn wir selbst investieren, dann möglichst nur in die sogenannte kleine Variante, also in einen Kiosk. Im Vorfeld hatten sich aber viele Tiergarten-Besucher und auch Stadträte für die große Variante ausgesprochen: eine, in der zur gastronomischen Versorgung ein Gastraum gehört.

René Nowak, der unter anderem „Novi‘s Imbiss“ betreibt und seit vergangenem Jahr Tiergarten-Gastronom ist, ist daran interessiert und würde investieren, wenn die Stadt selbst die große Variante nicht umsetzen möchte, versicherte er mehrfach während öffentlicher Ausschusssitzungen. Der Ankündigung folgt nun eine Beschlussvorlage, die den Weg hin zum Investorenmodell ebnen soll.

Für eine etwa 330 Quadratmeter große Fläche – dort steht jetzt noch der alte Kiosk – soll ein Erbbaurecht vergeben werden. Sollte der Investor mehr Platz benötigen, könnte das Grundstück um zirka 50 Quadratmeter erweitert werden. Stimmt der Stadtrat dem Erbbaurecht zu, würde die Vergabe dieser vorrangig an den Bewerber erfolgen, der die sogenannte große Variante an dem Standort realisiert, heißt es in der Beschlussvorlage, mit der sich in der kommenden Woche mehrere Fachausschüsse befassen.

Wenn das Erbbaurecht vergeben wird, dann verbunden mit Verpflichtungen für den Investor. Diese sollen schon in der Ausschreibung formuliert werden. Dazu gehört die gastronomische Versorgung für die Tiergartenbesucher und die Spaziergänger am benachbarten Stadtsee inklusive eines Gastraumes mit Sitzplätzen für 15 bis 20 Gästen. Eine Vorgabe, die den Wünschen des Investors entgegenkommt, der gern auch Familienfeiern, Kindergeburtstage und andere Veranstaltungen ausrichten möchte. Zudem muss eine Außengastronomie gewährleistet werden, auf jeden Fall in Richtung Tiergarten. Zwei weitere Vorgaben: Die Öffnungszeiten der Gastronomie müssen mindestens denen des Tiergartens entsprechen, das Speisen- und Getränkesortiment sollte sich insbesondere an den Wünschen von Kindern orientieren.

Alle Kosten, die mit dem Vertragsabschluss und dessen Umsetzung verbunden sind, plus die Vermessungskosten und die für einen Hausanschluss – der Bau einer Hebestation würde zirka 15 000 Euro kosten – muss der Erbbauberechtigte tragen. Die rund 8000 Euro für den Abriss des alten Kiosks würde die Stadt übernehmen.

Stichwort Kosten für die Stadt: Die könnten nach groben Schätzungen in Höhe von zirka 50 000 Euro anfallen für die Errichtung eines Zugangssystems mit zwei Eingangstoren. Die Eintrittskarten müssten auf das neue System umgestellt werden. Hintergrund ist die bisher ungeklärte Frage, wie die Gäste getrennt werden und wie verhindert werden kann, dass Gäste, die vom Stadtsee aus die Gastronomie betreten, ungehindert in den Tiergarten gelangen. Andererseits muss das System so funktionieren, dass Tiergartenbesucher in den Gastrobereich gehen können, dann mit ihrer Eintrittskarte aber wieder in den Tiergarten zurück können.

Die Entscheidung über das Erbbaurecht trifft der Stadtrat am 20. Februar. Sollte der Vorschlag abgelehnt werden, würde die Verwaltung einen neuen Beschlussvorschlag machen: die kleine Variante ohne Gastraum, bezahlt aus dem Stadthaushalt.