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Unfallflucht Führerschein im Gericht eingezogen

300 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot gab es für einen Unfallflüchtigen vor dem Stendaler Landgericht.

Von Wolfgang Biermann 28.12.2016, 14:45

Stendal l Fast täglich wendet sich die Polizei hilfesuchend in der Volksstimme an die Leserschaft, um Unfallflüchtige zu ermitteln. Oft können so mit Erfolg Unfallbeteiligte ermittelt werden. So auch in einem Fall, der unlängst am Amtsgericht Stendal verhandelt wurde. Ein bis dato rechtlich unbescholtener Stendaler hatte sich nach einem Parkrempler im Wohngebiet Stadtsee unerlaubt entfernt und ist deshalb wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt worden. Dazu verhängte Amtsrichter Thomas Schulz ein einmonatiges Fahrverbot.

Damit kommt der 55-Jährige immer noch billiger weg, als die Staatsanwaltschaft zuvor in einem schriftlichen Strafbefehl beantragt hatte. Der sah nämlich eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro und eine Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von acht Monaten vor.

Er hätte am 19. August dieses Jahres beim Ausparken aus einem Parkplatz Glasscherben ausweichen wollen und dabei einen Opel an der Stoßstange touchiert, gab der Angeklagte zu. Nach eigenen Angaben hat er sich den Schaden angeschaut, als „nicht erheblich“ eingeschätzt und ist weggefahren, gab er zu.

Ein Zeuge hatte das Wegfahren des Angeklagten nach dem Unfall beobachtet und der Polizei gemeldet. Der Schaden war indes nicht unerheblich. Die Opel-Halterin musste die Stoßstange für 1300 Euro neu lackieren lassen, wie aus den Akten hervorging. Die junge Frau war als Zeugin geladen worden und hatte sich ihren Vater als Beistand mitgebracht. Aufgrund des Geständnisses müsse sie nicht aussagen, da der Sachverhalt klar sei, sagte Richter Schulz zu ihr. Sichtlich erleichtert verließ sie den Gerichtssaal.

Das Geständnis, fehlende Vorstrafen und das laut Richter Schulz „völlig blanke Verkehrsregister“ verhalfen dem Angeklagten zu einer äußerst milden Strafe. Denn 1300 Euro seien „eigentlich schon ein bedeutender Sachschaden, der in der Regel charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedeutet und eine Fahrerlaubnissperre zur Folge hat“, sagte Richter Schulz. Er sehe den Angeklagten indes nicht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen an. Ein Monat Fahrverbot sei daher ausreichend. Die Staatsanwältin hatte das ähnlich gesehen, aber ein zweimonatiges Fahrverbot gefordert. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.

„Haben Sie Ihren Führerschein dabei?“, fragte daraufhin Richter Schulz. Als der Angeklagte das bejahte, forderte er den etwas verdutzt dreinblickenden 55-Jährigen auf, das Dokument zum Richtertisch zu bringen und abzugeben. „Aber jetzt nicht ins Auto setzen und nach Hause fahren“, belehrte ihn der Richter.