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Unnötige OP? Patient will 700 000 Euro

Schmerzensgeld wollte ein 32-Jähriger vom Altmark-Klinikum Gardelegen. Das Landgericht Stendal wies die Klage ab.

Von Wolfgang Biermann 29.11.2016, 15:11

Stendal l 700  000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall wollte jüngst ein im Baugewerbe tätiger Altmärker per Klage vor dem Landgericht Stendal vom Altmarkklinikum Gardelegen erstreiten. Wie er in seine Klage anführte, sei er dort im Jahr 2011 unnötig und noch dazu falsch an der Wirbelsäule operiert worden. Außerdem sei er nicht ordnungsgemäß über mögliche Risiken aufgeklärt worden.

Ein Fall im sogenannten Wirbelsäulen-OP-Skandal? Wohl eher nicht, wie die Richter am Stendaler Landgericht befanden. Denn die 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Michael Steenbuck stutzte zunächst die Schmerzensgeld- und Verdienstausfallforderung, also den Streitwert des Verfahrens, auf gut 60  000 Euro herunter. Schließlich folgten die Richter mit Abweisung der Klage dem fachmedizinischen Sachverständigen Professor Raimund Firsching aus Magdeburg. Der hatte in seinem Gutachten – sich dabei auf den „OP-Bericht“ vom 1. September 2011 stützend – festgestellt, dass es eine Operation im eigentlichen Sinne gar nicht gegeben habe. Vielmehr sei bei dem seinerzeit 32-jährigen Patienten wohl ein Eingriff unter Vollnarkose vorgenommen, er tatsächlich aber nicht an der Wirbelsäule operiert worden.

Demnach sei ihm „kunstgerecht“ lediglich ein Schmerzmittel per „epidoraler Injektion“ verabreicht worden. Diese „Einspritzung eines Schmerzmittels“ geschehe sehr häufig und sei gängige Praxis in Deutschland. Dadurch könne in der Regel der Patient für eine gewisse Zeit von seinen Schmerzen befreit werden. Vollnarkose sei dabei ebenfalls nicht unüblich, etwa wenn zu befürchten sei, dass sich ein Patient bei örtlicher Betäubung unruhig verhält und dadurch ein Abrutschen der Spritze in dem höchst sensiblen Bereich der Wirbelsäule passieren könnte.

Laut Gutachten sei der Fall schon „tragisch“ und habe der Patient ein Grundleiden im Wirbelsäulenbereich, das schon zu vielen Arztbesuchen und stationären Krankenhausaufenthalten geführt habe. Ein Behandlungsfehler der Ärzte im Altmarkklinikum Gardelegen hätte er in dem Fall aber nach Auswertung der Unterlagen und der im Nachhinein durchgeführten Untersuchungen des Patienten mit bildgebenden Verfahren nicht erkennen können. Eine mangelhafte Aufklärung sei ebenfalls nicht festzustellen gewesen, da der Patient das entsprechende Formular selbst unterzeichnet habe.

Dieser stützte seine Klage indes auf Angaben eines anderen Facharztes. Der hatte im Mai 2014 diagnostiziert, dass es 2011 sehr wohl eine Operation in Gardelegen gegeben haben könnte. Diese Annahme beruhe jedoch vorwiegend auf den Angaben des Patienten und der Auswertung eigener Untersuchungen, die einen derartigen Schluss wohl zuließen, der laut Gutachter aber nur eine nicht erwiesene Hypothese beinhalte. Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.