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UrteilStrafbefehl für Todesfahrer

Ein Lkw-Fahrer, der im April auf der B 189 einen tödlichen Unfall verursacht hatte, wurde vom Amtsgericht Stendal verurteilt: zu 1800 Euro.

Von Wolfgang Biermann 02.12.2016, 23:01

Stendal l Um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ging es am Donnerstag vor dem Stendaler Amtsgericht. Zwei Frauen im Alter von 55 und 60 Jahren waren bei einem Verkehrsunfall am Nachmittag des 28. April dieses Jahres auf der B  189 zwischen Seehausen und Osterburg am Abzweig nach Behrend ums Leben gekommen. Zwei weitere Personen wurden verletzt.

Als die beiden Frauen aus Richtung Wittenberge kommend mit ihrem Ford Fiesta nach links abbiegen wollten und wegen Gegenverkehr warten mussten, wurde ihr Kleinwagen von einem auffahrenden Lastwagen in den Gegenverkehr geschleudert. Der Fiesta kollidierte daraufhin mit einem Pferdetransportgespann, bestehend aus einem Ford Mondeo mit Anhänger.

Die mögliche strafrechtliche Verantwortung des tschechischen Lkw-Fahrers sollte nun in der mündlichen Verhandlung am Amtsgericht geklärt werden. Doch dazu kam es nicht. Der wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweifacher Körperverletzung angeklagte 28-Jährige blieb seinem Prozess fern.

Sein Stendaler Pflichtverteidiger Ulf Drewes setzte das Gericht davon in Kenntnis, dass ihm am Tag zuvor eine Kollegin aus Tschechien überraschend mitgeteilt habe, dass sich der Angeklagte derzeit wegen akuter körperlicher und seelischer Probleme in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus in seiner Heimat befinde. Als Nachweis wies Rechtsanwalt Drewes eine E-Mail mit der Kopie eines Krankenscheines vor.

Kurzzeitig herrschte Ratlosigkeit unter den Prozessbeteiligten. Es bestehe die Möglichkeit, das Verfahren auszusetzen und mittels eines schriftlichen Strafbefehls zu Ende zu bringen, kamen sodann Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger überein. Den Angeklagten aus Tschechien zum Prozess nach Stendal vorführen zu lassen, gebe es keine Handhabe, sagte Oberstaatsanwältin Brigitte Strullmeier außerhalb des Gerichtssaales zur Volksstimme. Und so kündigte Amtsrichter Thomas Schulz an, auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro (1800 Euro) gegen den 28-Jährigen zu erlassen.

Der Sachverhalt sei ja „relativ klar“. Zwar hätte der Unfall mit zwei Toten und zwei Verletzten „fatale Folgen“ gehabt, so Richter Schulz. Auf der anderen Seite handele es sich aber um ein „Augenblicksversagen“, einen „Aufmerksamkeitsfehler“ des Lkw-Fahrers. Dazu komme, dass nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob der Kleinwagen tatsächlich links geblinkt hat.

Der Unfallsachverständige Carsten Wegner aus Potsdam zog in seinem Gutachten das Fazit, dass es „nicht mit Sicherheit“ festzustellen gewesen sei, ob der Ford blinkte und ob dessen Bremslichter leuchteten. Ein Zeuge hatte ausgesagt, dass der Ford Fiesta nicht geblinkt habe, ein zweiter Zeuge war sich nicht sicher. Allerdings war der Lkw mit seinen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht laut Gutachter zu schnell unterwegs – statt der erlaubten 60 km/h mit über 80 km/h. Der Lkw-Fahrer hatte in seiner polizeilichen Vernehmung von einer Fliege in seiner Fahrerkabine gesprochen, die ihn vom Straßenverkehr abgelenkt hätte.

Sollte der 28-Jährige mit der per Strafbefehl ausgesprochenen Geldstrafe nicht einverstanden sein und dagegen Einspruch einlegen, könnte es doch noch zum Prozess kommen. Doch sein Verteidiger Drewes zeigte sich diesbezüglich optimistisch. Schließlich sei die Staatsanwaltschaft in Ermangelung genauerer Erkenntnisse lediglich von einem Netto-Monatslohn in Höhe von 600 Euro ausgegangen. Weil er noch dazu für ein Kind Unterhalt zu leisten habe, sei das in der Tagessatzhöhe berücksichtigt worden. Die beiden leicht verletzten Unfallopfer hatten laut Gericht auf einen Strafantrag verzichtet. Ob es zivilrechtliche Ansprüche gegen den 28-Jährigen gibt, blieb unerwähnt.