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Verhandlung Handyfoto zeigt Mütze mit Hakenkreuz

Er hat Polizisten beschimpft und trug öffentlich verfassungsfeindliche Symbole: Ein 33-Jähriger steht nun deshalb in Stendal vor Gericht.

Von Wolfgang Biermann 16.02.2016, 15:00

Stendal l „Hosenscheißer“ und andere Schimpfworte soll ein 33-Jähriger am 3. September vorigen Jahres auf dem Havelberger Pferdemarkt zum Einsatzführer der Bereitschaftspolizei gesagt haben. Wegen Beleidigung muss sich der Selbständige aus dem Landkreis Lutherstadt Wittenberg seit Montag vor dem Amtsgericht verantworten. Im zweiten Anklagepunkt geht es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wofür Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren drohen.

Ausgangspunkt war, dass zwei Polizisten den Angeklagten mit einer Mütze mit Hakenkreuz und Reichsadler an einem Stand festgestellt hatten. Er habe die Mütze nach reichlich Alkoholkonsum wohl aufgesetzt und auch gekauft, jedoch nicht öffentlich getragen, sagte der Angeklagte. An eine Beleidigung könne er sich nicht erinnern. Er habe nur Spaß auf dem Pferdemarkt haben wollen, sei aber keinen Alkohol gewöhnt. Es hätte sich um eine Art Betriebsausflug gehandelt.

Begleitet wurde der Selbständige von einem Angestellten, der anscheinend ebenfalls eine derartige Mütze erworben hatte. Wie sein Chef, der Angeklagte, hatte auch der 30-Jährige als Zeuge vor Gericht große Erinnerungslücken. Man habe den ganzen Tag gegessen und getrunken. Beim Angeklagten war ein Atemalkoholwert von 1,4 Promille gemessen worden. Leugnen konnten indes weder der Angeklagte noch der Zeuge den Anklagevorwurf mit den Mützen. Dummerweise waren vor Ort auf dem Handy des Zeugen Fotos entdeckt worden, die beide Männer mit den aufgesetzten Mützen zeigen.

Der Einsatzführer der Polizei sagte aus, dass der Angeklagte entgegen dessen Angaben wohl angetrunken und enthemmt wirkte, sich aber klar und deutlich habe artikulieren können. Er sei „stolz, Deutscher zu sein“, fahre ein deutsches Auto, das sich der Polizist nicht leisten könne, erinnerte sich der Polizeioberkommissar an Äußerungen des Angeklagten. Schließlich seien die Beleidigungen „Scheißer“ und „Hosenscheißer“ gefallen. Sein Stellvertreter, ein 40-jähriger Polizeioberkommissar, bestätigte die Angaben des Einsatzführers.

Der Verteidiger verwies indes auf den bislang einwandfreien Lebenswandel des sozial engagierten Angeklagten. „Eine Hakenkreuz-Mütze passt nicht zu ihm.“

Der Anwalt wollte in einem sogenannten Rechtsgespräch mit Gericht und Staatsanwältin eine teilweise Verfahrenseinstellung erreichen, scheiterte damit aber. „Wir klären das jetzt hier auf“, sagte der Amtsrichter. Zuvor hatte der Anwalt mehrfach versucht, die Aussagen der beiden Polizeibeamten zu erschüttern.

Zur Fortsetzung am Freitag sollen nun noch vier weitere Beamte aussagen und wird auch das Urteil erwartet.