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Versicherungsfall Beim Stufen-Sturz verletzt

Eine Stendalerin möchte, dass die Stadtverwaltung eine Gefahrenquelle an der Marienkirche beseitigt. Sie selbst war dort gestürzt.

Von Donald Lyko 08.11.2016, 00:01

Stendal l Es ist der 14. August, ein Mittwoch, als Inge Ballhausen während eines Spazierganges durch die Stadt die Marienkirche passiert. Und dabei passiert es: Auf Höhe des Ausgangs der Kirche rutscht sie von der Stufe im Bürgersteig ab und stürzt. „Die Stufe war beim Gehen entlang der Kirche in Richtung Winckelmannplatz nicht als solche zu erkennen. Und zurzeit des Unfalls herrschte auch eine starke Sonneneinstrahlung“, erklärt die Stendalerin, warum sie die Stufe nicht gesehen hat. Beim Sturz hat sie sich Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper zugezogen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten und deren Behandlung zum Teil noch nicht abgeschlossen ist.

Mit einem Schreiben wandte sich Inge Ballhausen an Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU). Auch, weil sie erfahren hatte, dass es an besagter Stelle schon mehrere Unfälle dieser Art gegeben haben soll. „Es passiert dort ständig, dass Passanten an der sehr schlecht zu erkennenden Stufe fallen, weil diese aufgrund der Beschaffenheit und Ausbildung der Pflasterung nicht als Gefahrenquelle zu erkennen ist“, schrieb die Stendalerin dem OB. Die Stufe war im Jahr 2014 im Zuge der Arbeiten an der Marienkirchstraße angelegt worden, um den Höhenunterschied zwischen der Straße und dem Kirchenvorplatz auszugleichen.

Als Antwort auf ihr Schreiben bekam Inge Ballhausen Mitte Oktober Post vom Kommunalen Schadensausgleich, der sich um Versicherungsfälle der Mitgliedsgemeinden kümmert. „Damit bin ich aber nicht einverstanden. Wie kann es sein, dass vom Schreibtisch in Berlin aus über den Sachverhalt eine Entscheidung gefällt werden kann. Es liegt beim Sachbearbeiter bestimmt keine Ortskenntnis von der Staßensituation vor“, reagiert die Geschädigte.

Nach Ansicht des Kommunalen Schadensausgleichs könne der Stadt kein Vorwurf gemacht werden. Dass die Straßenverkehrssicherungspflicht die Sorge für den verkehrssicheren Zustand der Straße umfasst, bedeute nicht, „dass die Straße gefahrlos und frei von allen Mängeln sein muss. Ein solcher Zustand lässt sich nicht erreichen“, heißt es im Schreiben. Und weiter: „Grundsätzlich hat sich jeder Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen und die Straße so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet.“

Der konkrete Unfallbereich an der Marienkirche stelle für Fußgänger „bei Anwendung verkehrserforderlicher Sorgfalt keine unvermutete und unvorhersehbare Gefahrenstelle dar“. Die Unebenheit hätte Inge Ballhausen bei „normaler Aufmerksamkeit auch mit einem beiläufigen Blick ohne weiteres rechtzeitig wahrnehmen“ und ihre Gehweise rechtzeitig darauf einstellen können. Fazit: „Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es bei erkennbaren Besonderheiten keiner Sicherung oder Warnung. Wir sind der Auffassung, dass der bedauerliche Unfall bei verkehrserforderlicher Sorgfalt eines durchschnittlich aufmerksamen Fußgängers vermeidbar gewesen wäre. Daher können wir keine Erstattung leisten.“

Um den Schadensersatz geht es ihr auch nicht in erster Linie. „Ich möchte, dass eine Gefahrenquelle im Stadtzentrum beseitigt wird“, sagt die Stendalerin. Was sie erreichen möchte, ist eine Kennzeichnung, zum Beispiel der Stufenvorderkante, „damit insbesondere ältere Personen diese künftig besser erkennen können und ein derartiges Unfallpotenzial minimiert wird“.

Und wie geht die Stadtverwaltung mit dieser Forderung um? Nach dem Schreiben von Inge Ballhausen haben Mitarbeiter des Tiefbauamtes vor Ort noch einmal die Situation geprüft. „Der Architekt ist zum Sachverhalt informiert worden“, sagt Stadtsprecher Klaus Ortmann. Die Stufe vor der Marienkirche sei in markanter Form ausgeführt. „Die Breite der Trittflächen, die farbliche und strukturell unterschiedliche Ausführung lässt dieses Bauelement schon von weitem gut erkennen. Die wechselnde Struktur von grobem Pflaster zur glatten Oberfläche ist auch gut spürbar und weist ähnlich wie an den Bordsteinen der Gehwegkanten auf eine ‚Veränderung‘ hin“, gibt der Stadtsprecher wieder, wie sich die Unfallstelle aus Verwaltungssicht darstellt.

Im öffentlichen Straßenraum müsse stets mit Hindernissen, Stufen oder mit Rutschgefahr gerechnet werden. Ortmann: „Sich im öffentlichen Straßenraum zu bewegen, erfordert Sorgfalt und Umsicht. Selbst dann allerdings sind Unfälle durch Unachtsamkeit oder Ungeschicklichkeit nie ganz auszuschließen. Insofern ist eine zusätzliche Markierung der Stufe vor der Marienkirche aus unserer Sicht entbehrlich.“