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Verurteilt 900 Euro Strafe wegen Alkoholfahrt

Am Amtsgericht Stendal ist ein Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 10.10.2016, 15:30

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat jüngst einen Stendaler wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro (900 Euro) verurteilt. Außerdem muss er nach Entzug der alten Fahrerlaubnis noch sechs Monate auf die mögliche Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis warten.

Der 39-Jährige war angeklagt, am 6. April dieses Jahres kurz nach 21 Uhr mit seinem Auto in der Lüderitzer Straße ein anderes Auto gestreift und dabei den Außenspiegel des anderen Wagen beschädigt zu haben. Dessen Fahrer hatte ihn verfolgt und zum Anhalten gebracht. Unfallflucht war aber vor dem Amtsgericht nicht angeklagt.

Die Polizei stellte bei der Unfallaufnahme per Atemalkoholtest einen Alkoholwert von 1,3 Promille fest. Die daraufhin veranlasste Blutentnahme ergab dann sogar einen Blutalkoholwert von 1,42 Promille. Er hätte von dem Unfall überhaupt nichts bemerkt, gab der Angeklagte an. Es sei für ihn ein stressiger Tag gewesen und er habe sich „beruflich ausgeknockt gefühlt“, lautete seine Begründung dafür, dass er in einer Kneipe „drei Hefeweizen getrunken“ habe.

Ausgemacht sei gewesen, dass seine Lebensgefährtin nach Hause fahre. Doch die habe entgegen der Absprache selbst Alkohol getrunken, sodass er sich hinters Steuer gesetzt hätte. Der Unfall sei „ein Fahrfehler infolge der Alkoholisierung“ und er „absolut fahruntüchtig“ gewesen, weil die bei 1,1 Promille befindliche Grenze überschritten wurde, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Staatsanwalt hatte über 1300 Euro und der Verteidiger 600 Euro Geldstrafe gefordert. Mit dem Urteil von 900 Euro lag das Gericht etwa in der Mitte. Es rechnete dem 39-Jährigen das Geständnis und seine bisherige rechtliche Unbescholtenheit strafmildernd an. Die sogenannte isolierte Sperrfrist von sechs Monaten wegen „charakterlicher Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen“ bis zur möglichen Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis sei dem Gesetz geschuldet. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

Indem das Urteil des Amtsrichters somit umgehend rechtskräftig wurde, erlosch die alte Fahrerlaubnis des 39-jährigen Angeklagten. Eine neue Fahrerlaubnis könne er nach Ablauf einer sechsmonatigen Sperrfrist bei der Führerscheinstelle des Landkreises beantragen, sagte der Richter. Die Führerscheinstelle prüfe dann auch, ob er vor Neuerteilung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müsse, gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg.