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Verurteilt Geldstrafe für Ex-Juristen

Ein ehemaliger Jurist saß wieder einmal auf der Anklagebank.

Von Wolfgang Biermann 19.01.2016, 13:00

Stendal l Das Amtsgericht hat jüngst einen Stendaler wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 35 Euro (2100 Euro) verurteilt. Seit 2010 hat der Mittvierziger schon keine Fahrerlaubnis mehr. „Zu viele Punkte gesammelt“, sagte der Angeklagte dazu. Das hielt ihn aber offensichtlich nicht davon ab, mit dem Auto, das einer Firma im Norden des Landkreises gehört, bei der er angestellt war und der er nichts von dem Fahrerlaubnisentzug erzählt hatte, bundesweit unterwegs zu sein. Wenn er die Verkehrsregeln eingehalten hätte, wäre er vielleicht nicht erwischt worden.

Aber der Mittvierziger wurde am 19. Februar vorigen Jahres auf der A 2 bei Bielefeld in Richtung Hannover mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Beim Datenabgleich kam man ihm auf die Schliche, es folgte die Anklage. Der Mann ist hochgebildet, studierter Jurist, aber beileibe kein unbeschriebenes Blatt. Nach eigenen Angaben war er Rechtsanwalt, hat aber seine Zulassung zurückgegeben. Damit kam er wohl nur einer drohenden Sanktion zuvor, denn er ist vorbestraft und hat neun Einträge im Strafregister.

Wegen Betrugs und Veruntreuung von Fremdgeldern ist er von 2005 bis 2010 mehrfach verurteilt worden. Ab 2011 sammelte er vor diversen Gerichten Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die letzte 2012. Er könne sich selbst schlecht organisieren, habe aus der Vorzeit 10 000 Euro Schulden, erklärte der Angeklagte. Und: „Es können noch drei Sachen kommen“, sagte er vor dem Amtsgericht, ohne jedoch konkret zu werden. Damit meinte er wohl noch weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis, bei denen er erwischt wurde.

Jetzt wolle er aber „normal leben“, weil es so nicht weitergehen könne. Die Reisetätigkeit habe er aufgegeben. Er sei nur noch beratend für eine andere Firma tätig, eine Tätigkeit, für die er keine Fahrerlaubnis benötige.

Die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer von einer anderen Tagessatzhöhe ausgegangen, nämlich 60 Euro, und hatte zudem 80 Tagessätze Geldstrafe gefordert, insgesamt also 4800 Euro. Doch das Gericht sah Teile der Einkünfte des Angeklagten als nicht regelmäßig an und reduzierte die Tagessatzhöhe auf 35 Euro. Von einer Sperre zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, wie sie sonst zumeist ausgesprochen wird, hat das Gericht bewusst „Abstand genommen“. Das solle dem Angeklagten ermöglichen, die Fahrerlaubnis schnellstmöglich wiederzuerlangen, um ihm den Einstieg in das angestrebte normale Leben zu erleichtern.