1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Freiheit der Meinung oder Beleidigung?

EIL

Vor Gericht Freiheit der Meinung oder Beleidigung?

Ist der Vergleich von Kontrollen der Gelben Tonnen im Landkreis Stendal mit "Stasi-Methoden" zulässig? Berufungsgerichte sollen es klären.

Von Wolfgang Biermann 11.04.2017, 23:01

Stendal l Kein Ende der juristischen Auseinandersetzungen um die Entsorgung der Gelben Tonne in Sicht. Auch wenn die Tage des Tangerhütter Unternehmens Cont-Trans als Entsorger der Gelbe Tonne im Landkreis Stendal möglicherweise aufgrund des Wechsels in der Zuständigkeit gezählt sind, laufen die juristischen Streitigkeiten zwischen Cont-Trans und Thomas Larek, Verwalter eines Mehrfamilienhauses in Stendal, weiter. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die dem Verwalter zugeschriebene Äußerung, dass die vom Entsorger vorgenommenen Tonnenkontrollen „Stasi-Methoden“ genannt werden dürfen oder nicht. Nach Urteilen am Landgericht (7. Dezember vorigen Jahres) und am Amtsgericht (13. Februar dieses Jahres) sahen die Richter eine solche Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Larek selbst bestreitet indes, die Äußerung getätigt zu haben.

Cont-Trans beziehungsweise ein leitender Mitarbeiter fechten per Berufung in der jeweils nächsthöheren Instanz beide Urteile an: Das Urteil des Amtsgerichts Stendal vor dem Landgericht Stendal und das Landgerichtsurteil vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg. „Das Berufungsverfahren ist hier anhängig, aber noch nicht terminiert,“ antwortet Landgerichtssprecher Michael Steenbuck auf die Anfrage. Demnach laufe die Berufungsbegründungsfrist von Cont-Trans noch bis zum 20. April. Ob es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommt, sei noch unklar. Berufungen könnten, „wenn sie ohne Erfolg sind“, auch im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen werden.

Anders im Fall der Berufung von Cont-Trans-Mitarbeiter Norman Mattke gegen das Landgerichtsurteil vom 7. Dezember: „Das Verfahren ist hier am 2. Mai 2017, 11 Uhr, zur mündlichen Verhandlung terminiert“, teilt Henning Haberland, Sprecher am OLG Naumburg, auf Anfrage mit.

Lareks Anwalt Matthias Albrecht informiert indes über neuerliches Ungemach. Demnach verschicke Cont-Trans Rechnungen an Hauseigentümer für „Leistungen, die sie nicht in Auftrag gegeben haben“. Und zwar sollen die Eigentümer für von der Cont-Trans durchgeführte Tonnenkontrollen teils horrende Summen zahlen. Auf welcher Basis die Rechnungen erstellt wurden, habe Cont-Trans offen gelassen. „Gegebenenfalls erheben wir hierzu Feststellungsklage“, kündigt Anwalt Albrecht an. Damit solle gerichtlich geklärt werden, ob überhaupt ein Rechtsverhältnis zwischen Cont-Trans und den Hauseigentümern vorliegt.