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Wahlaffäre Anwältin wirft Stadt mangelnde Prüfung vor

Versäumnisse bei der Wahlprüfung wirft die Magdeburger Rechtsanwältin Gudrun Sommerfeld der Stendaler Stadtverwaltung vor.

29.12.2016, 23:01

Stendal/Magdeburg l Vorwürfe von schweren Versäumnissen der Stadtverwaltung bei der Wahlprüfung werden jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg in der Auseinandersetzung um die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 21. Juni 2015 laut. In der Form reagiert die Magdeburger Rechtsanwältin Gudrun Sommerfeld auf die Berufungsbegründung des Stadtrates Stendal gegen das Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichtes vom April.

Sommerfeld vertritt den Stendaler Tom Klein, der wegen Formfehlern bei der FDP gegen die Gültigkeit der Wahl vom 21. Juni 2015 geklagt hatte und damit im April vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich war (siehe Infokasten).

Das Stendaler Rathaus hat jedoch im Auftrag des Stadtrates Berufung eingelegt und argumentiert, dass nicht gegen Wahlgrundsätze verstoßen worden sei (Volksstimme berichtete).

Sommerfeld widerspricht nun in drei Punkten:

Keine geheime Wahl bei der FDP: Die Stadt argumentiert, dass die Stimmzettel bei der Kandidatenwahl leer waren und das Ausfüllen der Zettel verdeckt erfolgt sei. Sommerfeld: „Dieser Vortrag deckt sich nicht mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme, die das Verwaltungsgericht Magdeburg durchgeführt hat.“ Es sei vielmehr deutlich geworden, dass „die Teilnehmer mit ihren Wahlzetteln offen umgegangen sind“. Es handelte sich „im Prinzip um eine offene Abstimmung“, moniert die Anwältin einen Verstoß gegen das Kommunalwahlgesetz.

Falsche eidesstattliche Erklärungen: Zwei FDP-Vertreter, darunter Ortsverbands-Vorsitzende Astrid Bleißner hatten zunächst eine Liste von 19 Kandidaten mit einer eidesstattlichen Versicherung beurkundet, später korrigierten sie diese. „Ohne nähere Erläuterung“, kritisiert die Anwältin: „Offenbar haben beide Personen eidesstattliche Versicherungen abgegeben, wie es gerade opportun war.“

Die erneuten Versicherungen seien keine Grundlage für die Zulassung der FDP-Liste gewesen, zumal die Niederschrift über die Mitgliederversammlung nicht korrigiert worden sei, so die Anwältin.

Wählbarkeit von Stadtrat Marcus Faber: Der Spitzenmann der FDP ist mit Hauptwohnsitz in Stendal gemeldet. Klein hatte indes angezweifelt, ob Faber damals wirklich in Stendal gelebt hatte und dazu mehrere Hinweise vorgetragen. „Trotz dieser Hinweise erfolgte ausweislich der Sachakte keine Prüfung“, rügt nun Sommerfeld. Die Voraussetzungen zur Wählbarkeit des FDP-Spitzenkandidtaen lagen aus ihrer Sicht nicht vor.

Nach Volksstimme-Informationen hatte die Stadtverwaltung nach Bekanntwerden der Vorwürfe lediglich Faber angehört. Darauf schritt der Landkreis als Kommunalaufsicht ein und forderte das Rathaus zur genauen Klärung auf, inwieweit der angegebene Stendaler Wohnsitz von Faber tatsächlich genutzt wird. Dazu liegen in dem Verfahren allerdings keine Unterlagen vor.

Sommerfeld beantragt nunmehr, dass das Oberwaltungsgericht die Berufung des Stadtrates zurückweisen soll. Käme es dazu, müsste anschließend binnen vier Monaten ein neuer Stadtrat gewählt werden. Lehnt das Gericht den Antrag ab, wird im Frühjahr 2019 regulär ein neuer Stadtrat gewählt.