1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Verschärfte Auflagen beim Gebhardt-Prozess

Wahlfälschung Verschärfte Auflagen beim Gebhardt-Prozess

Die Richterin des Stendaler Wahlbetrug-Prozesses ordnet Sicherheitskontrollen an. Medien sollen den Angeklagten anonymisieren.

Von Bernd-Volker Brahms 04.01.2017, 00:01

Stendal (bb) l Für den Prozess gegen Holger Gebhardt wegen Wahlfälschung hat die Richterin Simone Henze-von-Staden eine sogenannte sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen und damit verschärfte Einlasskontrollen und Medienrestriktionen verfügt. Dies teilte das Landgericht Stendal am Dienstag mit. Das Strafverfahren wird am Dienstag, 10. Januar, ab 9 Uhr im Landgericht eröffnet.

In der Verfügung wird geregelt, welche Kontrollen vorgenommen werden und wie sich die Medienvertreter im Gerichtssaal zu verhalten haben. Dies ist kein Standard, sondern wird in speziellen Fällen so gehandhabt, sagt Gerichtssprecher Michael Steenbuck. „Es gab bundesweit schon abschreckende Beispiele“, sagte der Gerichtssprecher auf Nachfrage. Er deutet daraufhin, dass Medienvertreter gelegentlich schon übers Ziel hinaus geschossen sind und den Angeklagten „bis ins Ohrloch“ fotografiert hätten. Es gelte daher, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen den Rechten des Angeklagten und dem berechtigten Interessen der Öffentlichkeit. „Schließlich gilt auch immer noch die Unschuldsvermutung, so lange jemand nicht verurteilt ist“, sagte Steenbuck.

Nach der Verfügung wird zum Prozessauftakt eine Kontrolle mittels eines Metalldetektoren vor dem Gerichtssaal eingerichtet. Jeder der den Plenarsaal 218 betreten möchte, muss sich der Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände unterziehen.

Insgesamt stehen im Sitzungssaal 57 Plätze bereit, 13 davon sind für die Medienvertreter reserviert, der Rest steht der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. „Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft am Sitzungssaal eingelassen, solange Sitzplätze zur Verfügung stehen“, heißt es in der Verfügung.

Das Filmen, Fotografieren und die Aufzeichnung von Tonaufnahmen ist am Dienstag ab 8.45 Uhr bis zum Einzug des Gerichtes erlaubt. Die Vorsitzende Richterin gibt ein Zeichen, wann Aufnahmen nicht mehr gestattet sind.

Die Vorsitzende Richterin weist daraufhin, dass Film- und Fotoaufnahmen derart zu anonymisieren sind, dass die gesamte Kopfpartie des Angeklagten nicht zu erkennen ist. Dies Vorgehen ist juristisch umstritten.

Im Übrigen gibt es zum Prozessauftakt keine Zeugenvernehmungen, wie Gerichtssprecher Michael Steenbuck sagt. Zum zweiten Termin am 18. Januar sind fünf Zeugen geladen. Die Vernehmung von CDU-Kreisgeschäftsstellenleiter Wolfgang Kühnel ist vom 18. Januar auf den 15. Februar verschoben worden, „offensichtlich wegen Urlaubs des Zeugen“, so Steenbuck.