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Wahlskandal Stendal Antje M. akzeptiert 9000-Euro-Strafe

Das Stendaler Amtsgericht hat Antje M. wegen Anstiftung zur Falschaussage im Wahlskandal zu 9000 Euro verurteilt. Sie akzeptiert.

01.12.2017, 23:01

Stendal l Unternehmerin Antje M. will nach dreijährigen Auseinandersetzungen um ihre Rolle bei der Stendaler Briefwahlfälschung einen Schlussstrich ziehen: Sie akzeptiere das vom Amtsgericht verhängte Urteil in Höhe einer Zahlung von 9000 Euro wegen des Vorwurfs, sie habe versucht, eine Mitarbeiterin zu einer Falschaussage im Prozess gegen den ehemalgen Stendaler CDU-Stadtrat Holger Gebhardt anzustiften, teilte ihr Anwalt Hartmut Pawlitzki auf Volksstimme-Anfrage mit.

Seine Mandantin „bedauert den Eindruck, sie habe ihre Mitarbeiterin zu einer Falschaussage anstiften wollen, will die Angelegenheit aber nicht mehr weiterverfolgen und wird gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kein Rechtsmittel einlegen“, erklärte Hartmut Pawlitzki.

Laut Pawlitzki mache „das vom Amtsgericht vermutete Motiv“, es sei darum gegangen, zu verheimlichen, dass die Stimmzettel ihrer eigenen Mitarbeiter direkt an Holger Gebhardt gegangen seien, „angesichts der tatsächlichen Feststellungen im Verfahren gegen Gebhardt nicht wirklich Sinn“. Die Geschäftsfrau Antje M. „kann und will sich nicht immer weiter mit der Vergangenheit beschäftigen, sondern muss ihre Aufmerksamkeit den Anforderungen der Gegenwart in ihrer beruflichen Tätigkeit zuwenden“, so Hartmut Pawlitzki.

Amtsrichter Thomas Schulz hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, die Wahlunterlagen der Mitarbeiter von Antje M. seien unmittelbar an Holger Gebhardt übergeben worden. In ersten Stellungnahmen hatte die Unternehmerin Antje M. betont, die Mitarbeiter hätten ihre Unterlagen bekommen. Nach den der Volksstimme vorliegenden Unterlagen wird dies jedoch durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft widerlegt.

Vor Gericht wollte sich Antje M. auf Nachfragen nicht äußern. Sie ließ lediglich durch ihren Anwalt Erklärungen verlesen.

Die Wahlfälschung betraf auch behinderte Mitarbeiter aus ihrer Belegschaft. Der Landesbehindertenbeirat hatte ihr daher einstimmig im Sommer den Preis „Pro Engagement“, der Antje M. und ihrem Unternehmen erst im Dezember 2016 verliehen worden war, wieder aberkannt.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen Antje M. einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu 120 Euro beantragt. Dagegen hatte die Geschäftsfrau Widerspruch eingelegt, weshalb ihr Fall nun öffentlich verhandelt worden ist. Richter Thomas Schulz berücksichtigte in seinem Urteil noch die Unterhaltspflicht für eine minderjährige Tochter und verhängte 90 Tagessätze zu 100 Euro. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig.