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Wahlskandal Stendal Antje M. muss 9000 Euro zahlen

Das Stendaler Amtsgericht sieht den Versuch der Anstiftung einer Mitarbeiterin zu einer Falschaussage im Briefwahlskandal als bewiesen an.

23.11.2017, 09:52

Stendal l Hatte die Unternehmerin Antje M. eine Mitarbeiterin zu einer Falschaussage angestiftet, um ihre problematische Rolle im Stendaler Briefwahlskandal zu vertuschen? Das sieht das Stendaler Amtsgericht als bewiesen an.

Richter Thomas Schulz folgte am Donnerstagvormittag damit dem Antrag der Stendaler Staatsanwaltschaft und wies den Einspruch der Antje M. gegen einen Strafbefehl ab. Die Staatsanwaltschaft hatte für die  47-Jährige die Zahlung von 10.800 Euro beantragt. Thomas Schulz senkte die Summe wegen der Kosten für eine minderjährige Tochter auf 9000 Euro.

Thomas Schulz sah es als erwiesen an, dass Antje M. im Januar 2017 eine ihrer damals engsten Mitarbeiterinnen anstiften wollte, im Prozess vor dem Stendaler Landgericht gegen den später als Wahlfälscher verurteilten Holger Gebhardt falsch auszusagen. Dies habe sie noch am Vortag des Gerichtstermins von einem auswärtigen Messetermin ihr telefonisch mehrfach nahegelegt.

Antje M. und ihre damalige Mitarbeiterin hatten im Mai 2014 mehr als 30 Wahlunterlagen für den damaligen CDU-Stadtrat Gebhardt im Stendaler Rathaus abgeholt. Sie übergaben einen ganzen Karton mit den Dokumenten unmittelbar im Anschluss an Holger Gebhardt. Darunter befanden sich auch Wahlunterlagen von Mitarbeitern der Firma. Antje M. beschäftigt mehrere behinderte Menschen, einige von ihnen hatten ihr auch die Briefwahlvollmacht anvertraut.