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Wahlwiederholung Güssau: Die Parteien sind verunsichert

Der Landtag setzt sich erneut mit dem Thema der Wahlmanipulation auseinander. Auch die Vorfälle in Stendal sollen diskutiert werden.

31.05.2016, 23:01

Stendal/Magdeburg l Die Diskussion um eine Wiederholung der Stadtratswahl vom 21. Juni 2015 hat nach dem Widerspruch des Stadtrats vom Montagabend nicht nur ein Nachspiel vor dem Oberverwaltungsgericht, sondern beschäftigt auch den sachsen-anhaltischen Landtag. Noch vor der Sommerpause wird sich der Innenausschuss des Parlaments mit dem „Fall Stendal“ beschäftigen.

Die CDU-Innenpolitiker haben auf Initiative ihres Stendaler Landtagskollegen Hardy Peter Güssau das Thema auf die Tagesordnung der ersten Ausschussitzung dieser Wahlperiode gesetzt. In ihrem Antrag fordern sie vom Innenministerium einen Bericht, „welche Maßgaben für die rechtssichere Gestaltung von Parteienlisten einzuhalten sind“. Güssau dazu am Montagabend im Stadtrat: „Die Parteien im Land sind verunsichert und brauchen einen Leitfaden.“

Bereits in dieser Woche wird im Landesparlament die Situation in Stendal zur Sprache kommen. Die AfD-Fraktion hat eine aktuelle Debatte zum Thema "Unregelmäßigkeiten bei Wahlen in Sachsen-Anhalt" beantragt . „Es geht nicht nur um Stendal, sondern um Wahlfälschung generell“, sagte der Tangermünder AfD-Landtagsabgeordnete Ulrich Siegmund auf Volksstimme-Nachfrage. So hatte seine Partei nach Korrektur mehrerer Auszählungsfehler erst nachträglich einen ihr zustehenden Landtagssitz erhalten.

„Ziel ist eine Debatte über Wahlmanipulationen und wann endlich effektive Maßnahmen dagegen ergriffen werden“, betonte Siegmund: „Da in Stendal noch fast alle Entscheider der damaligen Wahl in den selben Posten stecken, kann man leider nicht wirklich von Konsequenzen sprechen. Und dieses Thema gehört in den Landtag.“

Die Landespolitiker hatten sich mit den Fälschungsvorwürfen bei der Briefwahl bei der ursprünglichen Stadtrat im Mai 2014 gegen den damaligen CDU-Stadtrat Holger Gebhardt schon einmal im Dezember 2013 beschäftigt. Die Landesregierung hatte damals angekündigt, daraus Konsequenzen zu ziehen.

Ende 2015 hatte das Innenministerium daraufhin zwei neue Regelungen in die Kommunalwahlordnung eingearbeitet: Die Gemeinden können künftig ein Bevollmächtigten-Verzeichnis mit personenbezogenen Daten von bevollmächtigten Personen und Wahlberechtigten anlegen, um so die Ausgabe der Briefwahlunterlagen besser kontrollieren zu können. Zudem gibt es nunmehr ein einheitliches Muster für die Versicherung des Bevollmächtigten, nicht mehr als vier Wahlberechtigte zu vertreten. Beide Regelungen sollen die „weitere Sicherung der Ausgestaltung des Briefwahlverfahrens“ ermöglichen, betont das Ministerium.