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Zwei Urteile Mit Küchenmesser auf Vater eingestochen

In zwei Fällen von versuchtem Totschlag sind in Stendal die Urteile gefallen. Ein Täter war zeitweilig in der geschlossenen Psychiatrie.

Von Wolfgang Biermann 08.07.2016, 12:00

Stendal l Die Zweite Große Strafkammer am Landgericht hat jüngst für einen 29-jährigen Stendaler die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses (Maßregelvollzug) angeordnet, diese aber für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Beschuldigte in dem sogenannten Sicherungsverfahren, bei dem es um versuchten Totschlag ging, soll am Morgen des 20. Januar dieses Jahres auf seinen Vater eingestochen haben.

Mit einem Küchenmesser bewaffnet, sei er in das Schlafzimmer seiner Eltern eingedrungen und habe im Zustand paranoider Schizophrenie „zielgerichtet und in Tötungsabsicht“ auf den Hals seines Vaters eingestochen. Neben zwei größeren Stichwunden am Hals erlitt der Vater zwei kleinere Stichverletzungen im Nackenbereich. Er musste im Krankenhaus stationär behandelt werden. Weitere Details zum Prozess wurden nicht bekannt, weil das Gericht nach Verlesen der sogenannten Antragsschrift – sie ersetzt im Sicherungsverfahren die Anklageschrift – die Öffentlichkeit ausschloss. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dem Antrag der Verteidigerin angeschlossen, weil es um „interne Streitigkeiten in der Familie gehe“.

Seit dem Tattag war der eigenständig in einer Wohnung unweit seiner Eltern lebende 29-Jährige vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie (Maßregelvollzug) untergebracht. Wie zu erfahren war, fußt das Urteil weitgehend auf dem Gutachten des Gerichtspsychiaters Mohammad Zoalfikar Hasan. Er hatte die Schuldfähigkeit des 29-Jährigen untersucht. Einzelheiten wurden nicht bekannt.

In einem weiteren Prozess um versuchten Totschlag hat dieselbe Strafkammer einen Mann aus Tangerhütte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Nach einer Hochzeitsfeier, bei der reichlich Alkohol floss, soll der 39-Jährige am Abend des 17. August vorigen Jahres seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung massiv geschlagen und gewürgt haben. Die Frau erlitt laut Anklage neben Würgemalen am Hals schmerzhafte multiple Prellungen am ganzen Körper. Außerdem brach ihr ein Stiftzahn ab.

Seine Erinnerung an den Abend hätte „kurz vor der Wohnungstür ausgesetzt“, hatte der Angeklagte beim Prozessauftakt gesagt. Angeklagt war die Tat beim Amtsgericht als Vollrausch, war aber zuständigkeitshalber ans Landgericht weitergeleitet worden, weil es sich möglicherweise um ein Tötungsdelikt handeln könnte.

Die Verteidigerin hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Darüber wird der Bundesgerichtshof entscheiden.