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Grundstücke Gemeinde plant neues Baugebiet

Die Einheitsgemeinde Sülzetal braucht Bauland. Deshalb soll in Osterweddingen eine Fläche für Wohnbebauung erschlossen werden.

Von Mathias Müller 20.01.2017, 00:01

Osterweddingen l In der Einheitsgemeinde Sülzetal wird das Land knapp, auf dem Wohnhäuser gebaut werden dürfen. In der Gemeindeverwaltung häufen sich die Anfragen von Bürgern, die im Sülzetal bauen und sich niederlassen möchten. Um den Bedarf zu decken, hat sich der Gemeinderat entschlossen, in Osterweddingen eine Fläche für Wohnbebauung sowie eine Sonderfläche für soziale, sportliche sowie kulturelle Zwecke und für öffentliche Verwaltungen entstehen zu lassen.

Die Fläche liegt im nordöstlichen Teil von Osterweddingen an der Ackerstraße und wird vom Sportplatz und der Bahnlinie von Magdeburg nach Halberstadt sowie der vorhandenen Bebauung begrenzt. Das Bemühen des Gemeinderates, für diese Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen, geht auf einen Aufstellungsbeschluss vom Juni 2015 zurück. Mit seinem Beschluss hatte der Gemeinderat seinen Willen bekundet, in Osterweddingen ein neues Gebiet für den Wohnungsbau auszuweisen.

Wie Fred Fedder, Leiter des Büros von Bürgermeister Jörg Methner und Wirtschaftsförderer der Gemeinde, sagte, befinde sich die Aufstellung des Bebauungsplan für die Wohnbebauungsfläche in Osterweddingen noch in der Phase der Abwägung. Alle interessierten Bürger können den zweiten Vorentwurf des Bebauungsplans zu den Öffnungszeiten im Büro des Bürgermeisters im Rathaus Osterweddingen einsehen. Die erste Auslegungsfrist endete am 23. Dezember 2016 und zeichnete sich nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung „durch eine sehr intensive Bürgerbeteiligung aus“. Bei der nächsten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs bestehe wiederum die Möglichkeit für die Bürger und Träger öffentlicher Belange, zum Vorhaben Stellungnahmen abzugeben.

Die Erschließung des Wohnbaugebietes entlang der Ackerstraße in Osterweddingen solle nach den Vorstellung der Gemeindeverwaltung einem oder mehreren Erschließungsträgern übertragen werden. Mit diesem Träger schließe die Gemeinde nach dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Vertrag ab, der die dort möglichen Formen der Bebauung regelt. Noch sei es nach den Worten Fred Fedders völlig offen, welche Formen der Wohnbebauung entlang der Ackerstraße möglich seien. Denkbar wären Eigenheime, Reihenhäuser, Doppelhäuser oder Stadtvillen. Im Zuge der Erschließung des Wohnbaugebietes solle die Ackerstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgebaut werden. Ein Ausbau der westlichen Ackerstraße bis zur Bahnhofstraße werde gesondert geprüft.