Tödlicher Unfall Staatsanwalt ermittelt

Nach dem tödlichen Unfall bei Hohendodeleben laufen die Ermittlungen. Laut Staatsanwaltschaft wird gegen den Lkw-Fahrer ermittelt.

Von Sabrina Trieger 26.06.2016, 09:00

Hohendodeleben l Ein von Blumen umsäumtes Holzkreuz erinnert an den Schicksalstag vor genau drei Wochen. Liebevoll sind die Namen Susi und Moni eingraviert. Bei dem Unglück waren die beiden Frauen, die auf dem straßenbegleitenden, asphaltierten Weg mit Nordic-Walking-Stöcken unterwegs waren, tödlich getroffen worden. Die Dritte konnte schwer verletzt in ein Magdeburger Krankenhaus gebracht werden. Am Tag darauf hatte die Polizei mitgeteilt, dass die 54-Jährige außer Lebensgefahr sei. Seit jenem schicksalsträchtigen 4. Juni trauert die Bördegemeinde. Bei einem Gedenkgottesdienst gedachten Hunderte in der Kirche den verstorbenen Frauen. Sowohl sie als auch der Lkw-Fahrer kommen aus Hohendodeleben. Die verstorbene 45-Jährige war dort Mitglied des Feuerwehrfördervereins. Ihr Mann war als Feuerwehrmann mit zum Unfall ausgerückt. Er hatte am Einsatzort einen Schock erlitten, hatte Polizeisprecher Joachim Albrecht berichtet. „Das Geschehene ist unvorstellbar. Auch ihr 17-jähriger Sohn ist bei der Feuerwehr“, hatte Ortschef Dr. Werner Jander kurz nach dem Unfall erzählt. Die verstorbene 43-Jährige war Mutter von zwei Kindern.

Das sowohl technische als auch rechtsmedizinische Gutachten stehen noch aus und werden nicht vor Ende Juli erwartet, sagte der Sprecher der Magdeburger Staatsanwaltschaft Frank Baumgarten.

„Ermittelt wird nun wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung“, sagte der Oberstaatsanwalt auf Volksstimme-Nachfrage.

Die Gutachten würden frühestens in vier bis sechs Wochen vorliegen. „Im Zuge der Ermittlungen muss geklärt werden, ob es möglicherweise technische Mängel am Fahrzeug des 63-jährigen Lkw-Fahrers gab. Auch sein geistiger und körperlicher Gesundheitszustand werden begutachtet. Es bleibt abzuwarten, was zum Unfall geführt hat“, erklärte Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten. Ob Anklage erhoben wird, ist demnach noch völlig offen.