1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Maßnahmen gegen den Schlamm

Überschwemmung Maßnahmen gegen den Schlamm

Dem Wormsdorfer Schlam(mm)assel entlang der Eilslebener Straße soll jetzt mit einer Reihe von Maßnahmen Einhalt geboten werden.

Von Ronny Schoof 10.06.2017, 01:01

Wormsdorf l Als Ursache für die Straßenüberflutung wurde die Verstopfung der Regenentwässerung ausgemacht. Die Starkregengüsse der vergangenen Wochen hätten jeweils so viel Erdreich von der abschüssigen Ackerfläche abgeschwemmt, dass sich die Querungen der Entwässerung mit Schlamm anfüllten. Der gelöste Boden habe auch die DN-300-Leitungen an den Unterführungen verstopft. Das Wasser drückte zurück, was zur Überschwemmung des Grabens und der Straße bis hin zu den Anliegergrundstücken geführt habe.

Nachdem ein Unwetter am Dienstag abermals eine Schlammlawine über die Eilslebener Straße ergoss, errichteten Feuerwehr und Dorfbewohner am Straßenrand eine Sandsackbarriere als Notbehelf. Eine von der Gemeinde Eilsleben beauftragte Reinigungsfirma hat außerdem die Regenwasserkanäle und -zuführungen gespült. Die den Acker bewirtschaftende Agrargenossenschaft Wormsdorf hat ihrerseits einen Wall am Feldrand aufgeschüttet.

Neben diesen „Erstmaßnahmen“ haben sich Kreis- und Gemeindevertreter sowie die Anlieger beider Straßenseiten auf eine mehrere Punkte umfassende Verfahrensweise verständigt, die weitere Überschwemmungen verhindern soll. So erfolgten noch im Laufe der Woche die Ausmahd des Grabens und die Herrichtung der Bankette durch den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung des Landkreises. Selbiger nehme in der kommenden Woche eine Profilierung der Grabensohle vor. Der Agrarbetrieb hat dafür seine Unterstützung angeboten.

Die regelmäßige Pflege des Grabens obliegt dann – je nach Ausmaß – sowohl dem Eigenbetrieb als auch der Gemeinde Eilsleben. Der Bauhof sei für die Kontrolle des Grabens zuständig und werde erforderliche Mäh- und Reinigungsarbeiten veranlassen. Um den funktionellen Zustand der Durchlässe sollen sich die jeweiligen Eigentümer kümmern.

Die Agrargenossenschaft hat die Aussaat von Gras auf der Böschung zugesichert. Ferner würden auf Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde im Herbst Rosen-, Hasel- und Holunderbüsche angepflanzt. Die Behörde regte darüber hinaus an, eventuell einen mehrere Meter breiten Streifen zwischen Grabenoberkante und Ackerrain herauszumessen, und dauerhaft zu bepflanzen. Das würde Erosionen abwehren und zugleich die Aufnahme von Oberflächenwasser gewährleisten.