1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Schleibnitz zum Sperrbezirk erklärt

Vogelgrippe Schleibnitz zum Sperrbezirk erklärt

Bei einem in Schleibnitz gefundenen toten Mäusebussard wurde die Vogelgrippe festgestellt. Deshalb gilt der Ort jetzt als Sperrbezirk.

Von Mathias Müller 22.03.2017, 00:01

Schleibnitz l Geflügelhalter im Wanzleber Ortsteil Schleibnitz sind vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Börde zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen wurden. In Schleibnitz wurde am Montag der Virus der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. Es ist der erste Fall von Geflügelpest in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde. Schleibnitz wurde für die Dauer von 21 Tagen zum Sperrbezirk erklärt. Rund um den Fundort des toten Wildvogels erließ der Landkreis einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer.

Wie Stefan Brücher, amtlicher Tierarzt im Landkreis Börde, gegenüber der Volksstimme sagte, sei der Grund für das Erlassen der Allgemeinverfügung, dass am 10. März auf dem Friedhof in Schleibnitz ein toter Mäusebussard gefunden worden war. Mitarbeiter des Wanzleber Ordnungsamtes haben den Tierkörper sichergestellt. Der tote Wildvogel ist vom Kreis zunächst zur Untersuchung dem Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal übergeben worden. Hier wurde aviäres Influenzavirus nachgewiesen, was die amtliche Feststellung des Verdachtes auf Geflügelpest nach sich zieht. Von dort aus gingen Proben an das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems bei Greifswald. Von diesem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit habe der Landkreis Börde am Montag mitgeteilt bekommen, dass der in Schleibnitz gefundene Mäusebussard mit dem Subtyp H5N8 infiziert war.

Die Einwohner von Schleibnitz wurden nach dem Fund des Wildvogels mit einem Aushang im öffentlichen Schaukasten darüber informiert, dass es wegen des Fundes den Verdacht auf Geflügelpest gebe. Dieser Verdacht sei durch die Mitteilung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit bestätigt worden, so dass der Kreis am Montag die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung in dem Wanzleber Ortsteil erlassen hat.

„Für die Geflügelhalter in Schleibnitz gibt es dadurch keine Veränderungen bezüglich der Aufstallung ihres Geflügels. Es gilt weiterhin die Mitte November vergangenen Jahres im Landkreis erlassene Allgemeinverfügung“, sagte der amtliche Tierarzt Stefan Brücher. Neben dem öffentlichen Aushang habe der Kreis auch stichprobenweise Aufstallungskontrollen bei den 16 in Schleibnitz behördlich gemeldeten Geflügelhaltern durchgeführt. Die Geflügelhalter sollen vordringlich dafür sensibilisiert werden, ihre Bestände zu schützen. Dazu gehören bestimmte Verhaltenmaßregeln, die zu beachten seien. Unter anderem sei es verboten, Geflügel oder Bruteier zu verbringen. Die Tierhalter hätten vor ihren Ställen Desinfektionsmatten auszulegen. Jeder Verdacht auf ein erkranktes Tier sei dem Landkreis unverzüglich zu melden. Hunde und Katzen dürften im Sperrbezirk nicht frei herumlaufen.

„Von der Tötung einzelner Geflügelbestände ist man bei derzeitiger Seuchenlage weit entfernt“, verdeutlichte Brücher, da es sich bei dem toten Tier um einen Wildvogel und nicht um ein Tier aus einem gehaltenen Bestand handelt. Es gelte in Schleibnitz nunmehr, dass die Geflügelhalter die Regeln zur erhöhten Biosicherheit einhalten würden, um dann nach 21 Tagen bei keinen weiteren Vorkommnissen den Sperrbezirk wieder aufheben zu können.

Für weite Teile des Landkreises Börde ist die flächendeckende Stallpflicht indes aufgehoben worden. Nur in Risiko- und Sperrgebieten bleibt sie bestehen.