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Forstamt Anwohner fordert Jagd auf Wildschweine

Frank Schröder aus Wernigerode beklagt Schäden durch Wildschweine in seinem Garten. Er fordert das Forstamt auf, zu handeln.

Von Julia Bruns 25.08.2016, 01:01

Wernigerode l Der Fall von Gerhard Bollmann, dessen Garten seit Juni von Wildschweinen heimgesucht wird, ist nicht der einzige seiner Art in Wernigerode. Frank Schröder wohnt ebenfalls in Hasserode und musste mehrfach große Schäden auf seinem Grundstück beseitigen, die von dem Schwarzwild verursacht wurden.

Mehrmals habe er sich deswegen an die Wernigeröder Stadtverwaltung gewandt. Die Reaktionen? Enttäuschend, schreibt Schröder in einem offenen Brief an Forstamtsmitarbeiter Michael Selmikat, der der Redaktion vorliegt. Jäger seien für die Hege des Wildes zuständig und müssten bestandsregulierend eingreifen. „Dies vermisse ich seit Jahren“, so Schröder. So sei die Antwort von Selmikat auf die Forderung von Gerhard Bollmann, die Wildschweine zu jagen (Volksstimme vom 23. August) „ein Hohn und eine große Frechheit gegenüber den Bürgern“.

Seit 100 Jahren sei das Grundstück in Besitz der Schröders. Er könne damit leben, wenn hin und wieder Wild seinem Garten einen Besuch abstattet. Schröder: „Das, was in diesem Jahr passiert, dass seit Juli jede Nacht eine Rotte von Wildschweinen die Gärten am Langen Stieg und an der Trift heimsucht, ist maßgeblich zu viel.“ Schröder sei versichert worden, dass verstärkt in diesem Bereich gejagt und ein zusätzlicher Jäger eingesetzt wird. „Ich hätte meinen diesjährigen Urlaub auch anders verbringen können, als jeden Tag Wildschweinschäden zu beheben“, hadert er. Es seien Kosten von über 2500 Euro entstanden – „die nicht reparablen Schäden an der Vegetation und die aufgewendete Zeit nicht mitbedacht“. Schröder fordert die Verwaltung noch einmal auf zu handeln und sich nicht den Gesetzen zu verschanzen: „Sie werden schließlich vom Geld der Wernigeröder Bürger bezahlt.“

Zum Hintergrund: In den Garten von Gerhard Bollmann am Schmiedeberg dringt seit Juni eine Wildschweinrotte ein und hinterlässt ein Bild der Verwüstung. Sein Grundstück hat er mit einem Metallzaun zum Wald hin abgesichert, doch ein angrenzendes Areal der Stadt ist lediglich durch einen Lattenzaun geschützt. Über diese Fläche gelangen die Tiere auf das Grundstück von Bollmann. Vom Forstamt wurde er auf das Jagdgesetz verwiesen, das ihn in der Pflicht sieht, sein Grundstück zu allen Seiten vor Wildtieren abzusichern.