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Sondernutzung Viel Lärm um Bodenhülsen

Womit sich Wernigeröder Stadtratspolitiker nicht alles beschäftigen müssen: Im Moment sind es die Bodenhülsen.

Von Ivonne Sielaff 08.12.2016, 00:01

Wernigerode l Haben Sie schon einmal von Bodenhülsen gehört? 30 bis 40 Stück sind in das Pflaster der Wernigeröder Altstadt eingelassen. Sie sind klein, unscheinbar, befinden sich hauptsächlich vor Cafés und Restaurants. Darin werden Sonnenschirme verankert. Wer in der Innenstadt unterwegs ist, ist schon etliche Male über sie über sie hinweggelaufen. Warum das erwähnenswert ist? Weil Wernigerodes Stadtpolitiker seit Wochen über Bodenhülsen debattieren.

In den Fachausschüssen wird derzeit über die neue Sondernutzungssatzung beraten. In dieser Satzung werden unter anderem Regelungen für Warenauslagen, Außengastronomie, Plakatierung und Straßenmusiker auf öffentlichen Straßen festgeschrieben. Wie nun auch für Bodenhülsen. Bisher wurden sie auf Anfrage genehmigt. Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern. Für jede neue Bodenhülse sind einmalig 1000 Euro fällig, plus eine monatliche Gebühr von 10 Euro. So lautet der Vorschlag der Verwaltung.

Warum? Die ersten Hülsen seien vor 14 Jahren gesetzt worden, informierte Volker Friedrich in der Sitzung der Ordnungsausschusses. „Wir haben sie genehmigt. Sie waren bisher in keiner Satzung erwähnt“, so der Ordnungsdezernent. „Inzwischen hat das Ganze aber überhand genommen.“ Es sei Wunsch des Tiefbauamtes gewesen, die Anzahl der Bodenhülsen zu regulieren, ergänzte Ordnungsamtschef Gerald Fröhlich. „Aus Angst um die wertvolle Straßenoberfläche. Wir wollen nicht, dass die teuren Granitplattenbänder mit Bodenhülsen durchlöchert werden.“ Soll heißen, die Stadtverwaltung will mit der Regelung nicht den Haushalt aufbessern, sondern den Straßenbelag schützen.

Der eigentliche Grund für die Diskussion ist aber ein anderer. Die Verwaltung sieht eine Übergangsregelung vor. Gastwirte, die bereits Bodenhülsen haben, sind von der Zahlung der 1000 Euro sowie für drei Jahre von der monatlichen Gebühr befreit. Wer neu beantragt, wird sofort belangt.

„Wir sehen das als eine Art Bestandsschutz“, erklärte Fröhlich. Die Hülsen seien von den Gewerbetreibenden in dem Glauben installiert worden, dass keine Gebühren fällig würden. „Es wäre ein Vertrauensbruch, wenn wir jetzt überraschend mit einer neuen Satzung kommen.“

Das sieht André Weber anders. „Das ist nicht ganz fair“, so der CDU-Stadtrat. Für andere Regelungen gibt es auch keine Übergangsfrist.“ Und die Gebühren seien sehr moderat.

Warum man die Bodenhülsen nicht gleich ganz verbietet, wollte Reinhard Wurzel (CDU) wissen. „Wir sollten den Mut haben zu sagen: Das wollen wir nicht mehr.“ Wurzel schlug eine Frist von fünf Jahren vor. Bis dahin sind alle Bodenhülsen zurückzubauen.

Dem kann Siegfried Siegel (SPD) folgen. Denn: „Irgendwann sehen unsere Straßen wie ein Steinbruch aus.“ Über eine Übergangsregelung von drei bis fünf Jahren könne man reden. Siegel sprach sich zudem dafür aus, die Abstimmung über die neue Sondernutzungssatzung zu vertagen. „Es hat sich gezeigt, dass noch viele Dinge zu klären sind.“

Der Stadtrat soll die Satzung am heutigen Donnerstag beschließen. Votieren die Stadtpolitiker für eine Vertagung, wird im kommenden Jahr auch weiter über das Thema Bodenhülsen debattiert.