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Gartenabfälle Verbrennen bis Ende Oktober

Rauchwolken dürfen sich wieder über die Kleingärten erheben. Trotzdem ist Sorgfalt geboten - vor allem zum Schutz von Tieren.

04.10.2015, 09:29

Barleben (aam) l Wie auch im übrigen Landkreis Börde dürfen auch in den Barleber Ortschaften vom 15. Oktober bis zum 30. Oktober wieder Gartenabfälle verbrannt werden. Erlaubt ist das montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind Gartenfeuer nicht gestattet.

Thomas Zaschke, Pressesprecher der Gemeinde Barleben, weiß: „Pflanzliche Abfälle sind grundsätzlich zu kompostieren. Nur wenn diese pflanzlichen Abfälle von Pilzkrankheiten befallen sind oder wegen ihrer Größe nicht geschreddert werden können, dürfen sie verbrannt werden. Untersagt ist das Verbrennen von frisch geschnittenen Pflanzenresten und Laub.“

Die gelagerten Gartenabfälle sollten vor dem Anzünden umgesetzt werden, sodass Tiere wie Insekten, Mäuse und Vögel, die in dem Haufen Unterschlupf gesucht haben, nicht verletzt oder verbrannt werden.

Wird das brennbare Material angezündet, muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Krankenhäusern, Sanatorien, Altenpflegeheimen und Kindereinrichtungen sowie 30 Meter zu Waldrändern eingehalten werden.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Landkreis Börde berechtigt, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und Geldbußen zu verhängen. Beschwerden können unter der Telefonnummer 03904/72404342 an den Landkreis gerichtet werden.