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Anschluss Zweckverband fordert jetzt Gebühren

Der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband verschickt derzeit Bescheide. Er fordert Herstellungsbeiträge.

Von Gudrun Billowie 02.12.2015, 00:01

Wolmirstedt l In den vergangenen Tagen klingelte das Telefon der Moser Ortsbürgermeisterin Helga Steinig heiß. „Die Bürger haben die Bescheide des WWAZ bekommen und sind verärgert.“ Der WWAZ erhebt derzeit die Herstellungsbeiträge für alle Grundstücke, die vor dem 15. Juni 1991 an das Trink- und/oder Schmutzwassernetz angeschlossen wurden oder zumindest angeschlossen werden konnten, weil eine Leitung bereits da war. (Volksstimme berichtete.)

Dass für Anschlüsse Gebühren gefordert werden, leuchtet den Bürgern in der Regel ein. Was sie hingegen nur schwer hinnehmen wollen ist die Tatsache, dass nach so langer Zeit Gebühren gefordert werden. Helga Steinigs Grundstück wurde beispielsweise 1936 an das Wassernetz angeschlossen. Damit gehört sie auch zum Personenkreis, der den Herstellungsbeitrag jetzt aufbringen muss.

Doch nicht nur Privatpersonen müssen für ihre Altanschlüsse tief in die Tasche greifen, auch Kommunen müssen ihr Säckel schröpfen. „Wolmirstedt rechnet damit, dass 200.000 Euro gefordert werden“, sagt Marco Kohlrausch, der im Rathaus für Finanzen zuständig ist.

Mit diesen Forderungen will der WWAZ mehr Gerechtigkeit einfordern. „Wir haben bis auf wenige Ausnahmen alle Trinkwasserleitungen im Verbandsgebiet erneuert“, sagt WWAZ-Justitiar Frank Wichmann, „die in dem Zusammenhang entstandenen Kosten wurden über Kredite finanziert.“ Zwar werden alle Grundstücke über diese Leitungen versorgt, zur Kasse gebeten wurden bislang aber nur diejenigen, die nach dem 15. Juni 1991 erschlossen wurden. Nun sollen sich auch die anderen Grundstückseigentümer beteiligen, im Übrigen auch die, deren Grundstücke gar nicht bebaut sind, aber bei denen ein Anschluss möglich ist.

Bisher wurden rund 6000 Bescheide verschickt, weiß Frank Wichmann, 5000 weitere werden noch bis zum Ende des Jahres folgen. Das Land hat bis zum Jahresende eine Verjährungsfrist gesetzt, wobei es nach dem Gesetz aber genügt, dass der Bescheid das Haus des WWAZ verlassen hat. Auf den fristgerechten Zugang kommt es nicht an, betont Wichmann.

Auch der Farsleber Ortsbürgermeister Rolf Knackmuß spürt derzeit eine große Verunsicherung angesichts der Forderungen. „Für viele sind sie nicht nachvollziehbar“, hat er erfahren.

Das weiß auch Stefan Heinrichs. Der wohnt in Blätz und hofft, dass sich genügend Bürger finden, die eine Musterklage unterstützen. „Wenn wir mindestens 25 Bürger zusammenbekommen, berufen wir eine Versammlung ein und besprechen mit einem Anwalt das weitere Verfahren und die möglichen Kosten“, sagt er, räumt aber auch ein, dass eine solche Klage ein finanzielles Risiko birgt. Bisher haben 13 Bürger ihre Unterstützung für so eine Musterklage erklärt. „Dass vom WWAZ Kosten erhoben werden, ist legitim“, sagt Stefan Heinrichs, „was aber nicht geht, ist nach solchen Zeiträumen Kosten zu erheben. So sollte mit Bürgern nicht umgegangen werden. Sie brauchen Planungssicherheit.“ Informationen gibt Heinrichs unter dr.stefan.heinrichs@gmx.de.

Ein kleines Trostpflaster für die sogenannten Altanschlüsse haben die Vertreter der Verbandsversammlung beim WWAZ ausgehandelt. Statt den ursprünglich geforderten 2,98 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche für den Trinkwasseranschuss müssen die vor dem 15. Juni 1991 angeschlossenen nur 2,38 Euro pro Quadratmeter zu bezahlen. Sowohl beim Herstellungsbeitrag für den Trink- als auch für den Schmutzwasseranschluss fließen Faktoren für die Geschosse der Gebäude mit ein.

Der WWAZ rechnet durch die Herstellungsbeiträge mit Einnahmen von rund neun Millionen Euro. Die sollen für Investitionen und Kredittilgungen genutzt werden.