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Gebührensatzung Farsleber Spielplatz ist kein Sportplatz

Eigentlich wollte der Wolmirstedter Stadtrat eine neue Gebührensatzung beschließen. Doch noch gibt es Klärungsbedarf.

Von Gudrun Billowie 29.06.2017, 01:01

Wolmirstedt l Die Gebührensatzung für Sportstätten, Kultureinrichtungen und Schulräume wurde neu aufbereitet. Sie soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die erste Vorlage der Verwaltung warf allerdings noch einige Fragen auf. Deshalb wird im September neu darüber beraten.

Der Widerstand gegen die neue Gebührensatzung regte sich bereits im Farsleber Ortschaftsrat. Dort wurde moniert, dass der Platz hinter dem Jugendclub überhaupt in der Liste auftaucht. Das sei kein Sportplatz auf dem trainiert oder zu Wettkämpfen eingeladen wird, begründeten Räte. Deshalb sollen für dessen Nutzung keine Gebühren anfallen.

In der Tat ist dieser Platz als Spiel- und Bolzplatz ausgewiesen. Deshalb wird die Stadtverwaltung das Ansinnen der Farsleber prüfen und hat die gesamte Beschlussvorlage zurückgezogen. Bis September soll geklärt sein, welcher Art Platz der Farsleber ist. Dann soll die Satzung erneut den Ortschaftsräten und Ausschüssen des Stadtrates vorgelegt und dort beraten werden.

Außerdem wird sich die Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten für die Sportstätten weiter erhöhen. Das ist nicht explizit ausgewiesen, über die Formulierung herrscht noch marginal Unklarheit. Auch an dieser Stelle wird nachgebessert.

Derzeit beteiligen sich Vereine mit drei Euro pro Trainingseinheit an den Betriebskosten der Sportstätten. Das war vom Stadtrat für dieses Jahr beschlossen worden, im vorigen Jahr lag die Beteiligung noch bei zwei Euro pro Verein und Trainingseinheit.

In der neuen Gebührensatzung ist diese Beteiligung an den Betriebskosten bereits enthalten, sie wird nicht mehr extra beschlossen. Der Paragraf 3 sagt, dass gemeinnützige Vereine Wolmirstedts von der Gebührenzahlung befreit werden, sofern es sich um den normalen Trainings-, Proben- und Wettkampfbetrieb handelt. Diese Vereine werden stattdessen anteilig an den Betriebskosten beteiligt. Die Höhe dieser Beteiligung ist, ist in Paragraf 5 geregelt, sie beläuft sich auf 25 Prozent. Nicht aufgeführt ist, worauf sich diese 25 Prozent beziehen. Auch das wird noch präzisiert.

Sie beziehen sich laut Aussage der Verwaltung auf die Gebühren. Das bedeutet zum Beispiel: Ein Feld der Halle der Freundschaft kostet für die nichtkommerzielle Nutzung 16 Euro pro Stunde. Davon zahlen gemeinnützige Wolmirstedter Vereine ab 2018 ein Viertel, also vier Euro als Anteil an den Betriebskosten. Ein Euro mehr als zurzeit, 2017.

Die Stadträte wunderten sich zudem darüber, dass kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzer von Sportstätten unterschiedliche Preise zahlen sollen, bei Kultureinrichtungen jedoch nicht unterschieden wird. Nun soll auch für die Nutzung unter anderem der Museumsscheune, Freilichtbühne, des Glindenberger Gemeindehofes oder Kulturhauses Mose ebenfalls nach kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung unterschieden werden.

Schon jetzt werden für die Nutzung städtischer Einrichtungen Gebühren verlangt. Wesentliche Unterschiede der neuen zu den bisherigen Gebühren sind nicht zu erkennen, einen akuten Preisanstieg gibt es nicht. Die Gebühren wurden lediglich für alle Einrichtungen geregelt und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert.

Die Gebühren sind im Internet einsehbar, unter www.stadtwolmirstedt.de/Verwaltung/Satzungen, Verordnungen, Richtlinien/ Kostentarif zur Verwaltungskosten-und Nutzungsgebührensatzung der Stadt Wolmirstedt.