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GerichtsurteilDie Versicherung zahlt nicht

Der Sport- und Freizeitpark Wolmirstedt wird wohl weiter eine Ruine bleiben. Die Klage auf Schadenersatz wurde erneut abgewiesen.

Von Gudrun Billowie 03.12.2016, 00:01

Wolmirstedt l Die öffentliche Versicherung Sachsen-Anhalt (ÖSA) wird auch weiterhin keinen Schadenersatz an die Betreiber-GbR des Sport- und Freizeitparks (SFP) zahlen. Trotz mehrerer Gerichtsverfahren konnten Daniel Laqua und Andreas Fahtz bisher nichts anderes erwirken. Noch steht der Verdacht der Eigenbrandstiftung im Raum. Große Teile des Gebäudes waren vor über vier Jahren, in der Nacht zum 5. September 2012, einem Brand zum Opfer gefallen. Seither schwelt der Streit zwischen der Betreiber-GbR und der ÖSA.

Am Donnerstag, 1. Dezember, war die Sache erneut vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt worden. Ergebnis: Zum wiederholten Mal ist die Klage der beiden Betreiber Fahtz und Laqua gegen die ÖSA auf Zahlung der Versicherungsleistung abgewiesen worden. Den Grund formuliert Gerichtssprecher Christian Löffler so: „Es gibt vernünftige Zweifel, die gegen eine Fremdbrandstiftung sprechen.“

Das heißt im Klartext, noch immer ist der Verdacht nicht ausgeräumt, dass die Betreiber das Feuer selbst gelegt haben könnten. „Die Indizien sprechen gegen die beiden Gesellschafter“, sagt Christian Löffler. Allerdings habe das Gericht auch nicht definitiv festgestellt, dass Daniel Laqua und/oder Andreas Fahtz den Sport- und Freizeitpark selbst angezündet haben. Unstrittig ist jedoch, dass es sich um Brandstiftung handelt. Solange der Verdacht auf Eigenbrandstiftung besteht, muss die ÖSA keinen Schadenersatz leisten.

Die Klage der SFP-Betreiber gegen die ÖSA war im August 2014 schon einmal vom Landgericht Magdeburg abgewiesen worden. Daraufhin hatten sie beim Oberlandesgericht in Naumburg Berufung eingelegt. Die wurde vor dem 4. Zivilsenat verhandelt und in diesem Zuge ist das Urteil des Magdeburger Landgerichts aufgehoben worden.

Die Naumburger Oberlandesrichter kritisierten, dem Verdacht, ein Dritter könnte den Brand gelegt haben, sei nicht intensiv genug nachgegangen worden. Deshalb verwiesen sie erneut an das Landgericht Magdeburg zurück.

Doch auch die erneute Beweisaufnahme und wiederholte intensive Zeugenbefragung konnten den Verdacht nicht entkräften, dass der Brand von den Betreibern selbst gelegt worden war.

Das Feuer im Sport- und Freizeitpark war in jener Nacht an drei Stellen ausgebrochen. Es gab zwei kleinere Brandherde im Untergeschoss und einen großen Brandherd im Obergeschoss, zudem Einbruchsspuren. Die Feuerwehr konnte von dem Gebäude nicht mehr viel retten.

Ob die beiden Betreiber weiter vor Gericht ziehen, ist unklar. Sie waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.