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Kita-Beiträge Erhöhung um bis zu 94 Prozent

Ab Januar sollen die Elternbeiträge in den Kindereinrichtungen teils drastisch steigen. Ab Dienstag wird in Barleben darüber beraten.

Von Ariane Amann 18.11.2016, 23:01

Barleben l Ab kommenden Dienstag beraten zuerst die Barleber Ausschüsse des Gemeinderates und die Ortschaftsräte die Erhöhung der Betreuungsgebühren in den Tageseinrichtungen der Gemeinde. Besonders hart trifft es dabei die Eltern der Kinder, die im Kinderkrippenalter (0 bis 3 Jahre) betreut werden. Die Erhöhungen fallen dort am höchsten aus: Für eine Betreuung von 40 Stunden pro Woche müssen die Eltern nach den Plänen der Gemeinde ab Januar 2017 nicht mehr 150 Euro im Monat zahlen, sondern 280 Euro. Das entspricht einem Plus von rund 87 Prozent. Wer sein Kind 50 Stunden in der Woche betreuen lässt, kommt gar beinahe auf eine Verdoppelung: von 180 auf 350 Euro.

Sind die Kinder drei bis sechs Jahre alt und im Kindergarten, fallen die Steigerungen geringer aus. Bei 40 Wochenstunden steigt der Elternbeitrag von 120 auf 160 Euro, das entspricht einem Plus von 33 Prozent.

Für die Elternbeiträge in der Hortbetreuung gibt es momentan drei Vorschläge. Je nach Staffelung und Einbeziehung von Ferienentgelt kostet der Beitrag hier zwischen 10 und 55 Euro im Monat.

Gegen die geplanten Beiträge hatten Eltern bereits protestiert, als die Zahlen im Frühjahr dieses Jahres bekannt wurden. Was laut neuer Kosten- und Benutzungssatzung bleiben soll, ist der Geschwisterbonus. Werden mehrere Kinder betreut, sollen die Elternbeiträge nicht mehr als 160 Prozent der Kosten für das älteste Kind betragen. Kinder im Hort fallen jedoch nicht unter die Regelung des Geschwister-Bonus. Mit den neuen Elternbeiträgen will die Gemeinde in Zeiten einer klammen Gemeindekasse die Eltern stärker als bisher zur Finanzierung der Beiträge heranziehen. Bislang mussten die Eltern nur einen Anteil von 20 Prozent der Platzkosten zahlen, nun soll mit den Erhöhungen dieser Anteil auf 40 Prozent steigen.

Nach Ausschüssen und Ortschaftsräten muss am 15. Dezember der Gemeinderat entscheiden, ob er dem Vorschlag der Gemeinde zur Erhöhung der Kosten zustimmt.