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Rechtsstreit Gemeinde soll Eltern ernst nehmen

Im Zusammenhang mit der Kita-Beitragssatzung übt Gemeinderatsmitglied Edgar Appenrodt Kritk an der Barleber Verwaltung.

Von Vivian Hömke 29.04.2017, 01:01

Barleben l Nach der vorerst gescheiterten Klage gegen den Landkreis Börde im Streit um die Rechtmäßigkeit der Kita-Gebührensatzung im Jahr 2015 hat die Gemeinde Barleben um Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff die Zulassung auf Berufung beantragt.
Mit Kritik an der Vorgehensweise der Verwaltung im Kita-Streit meldet sich nun Edgar Appenrodt, Fraktionsvorsitzender der FWG/ Piraten im Gemeinderat, zu Wort.
"Anstatt umgehend in Barleben die Wahl einer Gemeindeelternvertretung durch Satzung zu veranlassen, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, das Wahlverfahren dahingehend ,abzukürzen', dass die bis dato bestehenden Elternkuratorien nun gleichzeitig die Gemeindeelternvertretung im Sinne des KiföG (Kinderförderungsgesetzes) bilden", moniert er.
Dies beschloss der Gemeinderat im April 2014 auch so. Im Dezember desselben Jahres fiel wiederum der Beschluss, die Kostenbeiträge für die Kindereinrichtungen zum 1. Januar 2015 zu erhöhen - ohne vorher eine Gemeindeelternvertretung dazu angehört zu haben.
"Als der Landkreis im März die fehlende Stellungnahme der Elternvertretung dazu anmahnte, verwies man auf den Beschluss vom April 2014 und die Anhörung der Elternkuratorien. Daraufhin versagte der Landkreis im Juni 2015 seine Zustimmung mit Verweis auf die gesetzlichen Anforderungen. Trotzdem wurden die Eltern weiter zur Kasse gebeten", blickt Appenrodt kritisch zurück.
"Einige legten vorsorglich Widerspruch ein, was sich jetzt (im wahrsten Sinne des Wortes) auszahlen könnte", fügt er hinzu und beanstandet, dass erst danach eine Satzung zur Wahl der Gemeindeelternvertretung erlassen, diese gewählt und im Dezember 2015 nachträglich angehört worden sei.
"Die Stellungnahme der Elternvertretung war sehr fundiert, enthielt mehrere Fragen und lehnte die Kostenbeiträge ab", sagt Appenrodt und ergänzt: "Unbeeindruckt davon beschloss der Gemeinderat nur wenige Tage später erneut die Kita-Beitragssatzung rückwirkend ab Januar 2015, ohne sich inhaltlich mit der Stellungnahme der Eltern zu befassen." Ein entsprechender Antrag seiner Fraktion sei damals abgelehnt worden.
Weil jedoch auch der Landkreis den Eltern als Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Rücken gestärkt hatte, reichte die Gemeinde Barleben schließlich Klage ein. Fehlende Informationen über den Stand des Verfahrens kritisiert Appenrodt ebenfalls.
Trotz des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 9. Februar und mehrerer Anfragen aus dem Gemeinderat habe der Bürgermeister das Gremium in der Sitzung vom 9. März nicht darüber informiert.
"Um die ,Geheimniskrämerei' zu beenden, hat sich eine Gemeinderätin das Urteil offiziell für 2,50?Euro vom Verwaltungsgericht zuschicken lassen, sodass öffentlich darüber gesprochen werden kann", schimpft Appenrodt.
Was das Gericht als Begründung für sein Urteil anführt, halte der Fraktionsvorsitzende der FWG/ Piraten "auch für den Erlass zukünftiger Kita-Beitragssatzungen interessant.
Die Geringschätzung der Stellungnahme der Eltern in diesem Verfahren wird vom Verwaltungsgericht sehr deutlich kritisiert: Es wird erwartet, ,...dass die Ergebnisse der Anhörung nicht nur zur Kenntnis, sondern auch zum Anlass genommen werden, die Entscheidung selbst kritisch zu überdenken'", zitiert Appenrodt.
Bis zum 2. Mai hat die Gemeinde Zeit, ihren Antrag auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil zu begründen.