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Schiedsstelle Rat wählt neue Schiedspersonen

Der Verbandsgemeinderat Elbe-Heide hat die neuen Schiedspersonen gewählt. Die Zahl der Schiedsstellen wurde von drei auf zwei verringert.

Von Burkhard Steffen 14.12.2016, 00:01

Angern l Ab 1. Januar 2017 gibt es in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide nur noch zwei Schiedsstellen. Die Schiedsstelle 1 ist künftig für die Gemeinden Colbitz, Westheide und Zielitz zuständig. Die Schiedsstelle 2 umfasst die Gemeinden Angern, Burgstall, Rogätz und Loitsche-Heinrichsberg.

Am Montag wählte der Verbandsgemeinderat Dörte Werner zur Vorsitzenden der Schiedsstelle 1. Die Lindhorsterin ist seit dem Jahr 2008 als Schiedsperson tätig und leitete ab 2013 auch die Colbitzer Schiedsstelle. Der 42-jährigen Betriebswirtin stehen dabei künftig die Diplom-Sozialpädagogin und -Sozialarbeiterin Franziska Busch (33) aus Colbitz und die Steno-Phonotypistin Jutta Kronig (64) aus Hillersleben als Schiedspersonen zur Seite. Auch die beiden Schiedsfrauen sind in dem Amt keine Neulinge. Beide wurden im Juni 2015 durch das Amtsgericht Haldensleben für die bisherige Schiedsstelle 1 verpflichtet.

Vorsitzender der Schiedsstelle 2 wird Joachim Glaser. Der 67-jährige Rogätzer kann bereits auf langjährige Erfahrungen in dieser Funktion zurückblicken. Joachim Glaser leitet seit dem Jahr 2001 die bisherige Schiedsstelle 2. Auch seine langjährigen Mitstreiter Hartmut Ebeling aus Sandbeiendorf und Frank Güldenpfennig aus Mahlwinkel hatten sich wieder als Schiedspersonen beworben. Außerdem ging beim Ordnungsamt noch die Bewerbung von Grit Sichmund-Grobler aus Angern ein.

Mit den drei Bewerbungen für die zwei Plätze in der Schiedsstelle machte sich eine geheime Wahl notwendig. Nach Auszählung der Stimmen konnte Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Schmette (CDU) dem 61-jährigen Bauingenieur Hartmut Ebeling und der 43-jährigen Sozialarbeiterin Grit Sichmund-Grobler zu ihrer Wahl als Schiedsperson gratulieren.

Der Verbandsgemeinderat dankte Frank Güldenpfennig für seine 15-jährige engagierte Tätigkeit als Schiedsmann. Alle Schiedspersonen sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.