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Abwasserverband Prozess gegen Herstellungsbeiträge naht

Der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband wird mit der IG WWAZ eine Mustervereinbarung abschließen. Das wurde beschlossen.

Von Gudrun Billowie 20.12.2016, 00:01

Wolmirstedt l Die Interessengemeinschaft „WWAZ – Wir wollen alles zurück“ ist der Musterklage ein Stück näher gerückt. Die WWAZ-Verbandsversammlung hat dem Grundsatzbeschluss zugestimmt. Mit der Musterklage will die Interessengemeinschaft für sogenannte Altanschließer eine Lanze brechen.

Der Prozess soll denen gelten, die vor dem 15. Juni 1991 an das Trinkwassernetz angeschlossen oder anschließbar waren und den Herstellungsbeitrag II zahlen sollen. Ebenso denen, die vor 2006 an das Schmutzwassernetz angeschlossen beziehungsweise anschließbar waren und von denen der Herstellungsbeitrag I gefordert wird. Die Musterklage soll erst eingereicht werden, wenn über die Klage der Linken vor dem Landesverfassungsgericht entschieden ist. Mit einem Urteil wird am 24. Januar gerechnet.

Die Linke klagt den Vertrauensschutz der Bürger ein und darauf will auch die IG „WWAZ - Wir wollen alles zurück“ mit dem Musterprozess pochen. In den letzten Wochen des Jahres 2015 noch Geld einzutreiben, das bereits vor 20 Jahren hätte gefordert werden können, habe mit Rechtssicherheit der Bürger nicht viel zu tun, meint Stefan Heinrichs, der federführend für die IG „WWAZ - Wir wollen alles zurück“ agiert. „Wir wehren uns dagegen, dass Rechtssicherheit und Vertrauensschutz vom Tisch gewischt werden, weil Verbände und Politik geschlafen haben.“

Gegen den Trinkwasserbeitrag wollen 184 Bürger, gegen den Schmutzwasserbeitrag 43 Bürger klagen.

Die WWAZ-Verbandsversammlung hat sich mit dem Beschluss nun grundsätzlich dazu bekannt, mit der IG „WWAZ“ eine Musterprozessvereinbarung abzuschließen. Der Antrag war von Hans-Peter Schröder gestellt worden, dem Vertreter der Verbandsgemeinde Elbe Heide.

Mit diesem Grundsatzbeschluss ist der Boden dafür bereitet, dass die Widersprüche der Bürger, die sich an der Musterklage beteiligen, nicht bearbeitet werden, und zwar bis zum letztinstanzlichen Urteil.

Dieser Passus ist wichtig, weil ansonsten die Zeit drängt. Bearbeitet nämlich der WWAZ den Widerspruch, bleiben dem Bürger danach vier Wochen Zeit, dagegen zu klagen. Diese Zeit reicht jedoch nicht aus, um bei der Musterklage dabei zu sein.

Dieses Stillhalteabkommen zwischen WWAZ und an der Musterklage beteiligten Bürgern war schon vor dem Grundsatzbeschluss festgelegt worden. Allerdings sind sieben Fälle bekannt, in denen die Widersprüche trotzdem bearbeitet wurden. Der WWAZ gesteht hier ein Versehen ein und versichert gegenüber der Volksstimme, dass sich diese Familien trotzdem am Musterverfahren beteiligen können.

Ganz gleich, ob sich die Bürger an der Musterklage beteiligen oder Widerspruch eingelegt haben, zahlen müssen sie in jedem Fall. Sonst ist mit Säumniszuschlägen von einem Prozent pro Monat zu rechnen, die sich im Jahr somit auf zwölf Prozent summieren.

Einige Bürger haben dennoch nicht gezahlt, nur einen Teil des Betrages überwiesen oder sind vereinbarte Stundungsraten schuldig geblieben. An diese Bürger verschickt nun der WWAZ Mahnungen. Etwa 4000 solcher Mahnungen haben das Haus bereits verlassen. Sie sind als Zahlungsaufforderungen zu verstehen und Bürger, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssen mit einer Vollstreckungsankündigung rechnen. Zahlen sie immer noch nicht, wird die Vollstreckung eingeleitet.

Irritationen gibt es in einigen Gemeinden, weil das Wassernetz in den Neunziger Jahren mit Hilfe von Fördermitteln gebaut wurde. Unter anderem Glindenberger Bürger glauben, dass damit die Herstellungsbeiträge abgedeckt seien. Dem widerspricht jedoch WWAZ-Justitiar Frank Wichmann. Er erklärt, dass mit den Herstellungsbeiträgen das gesamte Wasser- und Abwassernetz im Verbandsgebiet, das acht Gemeinden umfasst, finanziert wird, die Bürger also nicht allein für lokale Wassernetze zahlen. Die ausgezahlten Fördermittel seien in den ganz großen Topf hineingerechnet worden, sodass dadurch alle Bürger weniger Herstellungsbeiträge zahlen.