1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Widersprüche werden bearbeitet

WWAZ Widersprüche werden bearbeitet

Noch können Bürger Widersprüche kostenfrei zurücknehmen. Abgewiesene Widersprüche kosten 30 Euro.

Von Gudrun Billowie 01.02.2017, 10:53

Wolmirstedt l Nach dem Urteil des Landesverfassungsgericht wird der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) wieder mit der Bearbeitung der Widersprüche beginnen. Ab Dienstag, 7. Februar, wird die Arbeit daran wieder aufgenommen. Bis dahin bietet der WWAZ allen Bürgern an, ihre Widersprüche zu den geforderten Herstellungsbeiträgen schriftlich und kostenfrei zurückzuziehen.

Der WWAZ bezieht sich damit vor allem auf die Widersprüche, die damit begründet wurden, dass die festgesetzten Herstellungsbeiträge verfassungswidrig seien. Diese Begründung haben etwa 90 Prozent aller gewählt, die einen Widerspruch eingelegt haben.

Die anderen Widersprüche richten sich gegen vermutete sachliche Fehler bei der Berechnung der Herstellungsbeiträge. Hier kann laut WWAZ ein Widerspruch auch teilweise zurückgenommen werden und sachlich bestehen bleiben. WWAZ-Justiziar Frank Wichmann nennt für so einen Fall ein Formulierungsbeispiel: „…nehme ich meinen Widerspruch insoweit zurück, bitte aber weiterhin um Überprüfung, ob statt der angenommenen zweigeschossigen Bebauung ein Vollgeschoss anzusetzen war…“

Stellt der WWAZ fest, dass dieser sachlich begründete Teilwiderspruch gerechtfertigt ist, trägt der Zweckverband auch die Kosten des Verfahrens. Abgewiesene Widersprüche kosten die Bürger hingegen 30 Euro. Sollten Bürger auch weiterhin an ihren Widersprüchen aufgrund vermeintlicher Verfassungswidrigkeit festhalten, macht Wichmann deutlich: „Das macht nur Sinn, wenn die Bürger auch zur Klage vor dem Verwaltungsgericht bereit sind.“

Das Landesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche geurteilt, dass keine Bedenken gegen die Verjährungsregelung bestehen, soweit diese eine Übergangsfrist vorsieht. Die hatte es im Jahr 2015 gegeben, nachdem Ende 2014 von der Landesregierung die zehnjährige Verjährungsfrist festgesetzt wurde. Daraufhin hatte der WWAZ Ende 2015 rund 18 000 Bescheide verschickt und damit von den sogenannten Altanschließern Herstellungsbeiträge gefordert, mit denen sie sich an den Kosten für das Kanalnetz beteiligen. Daraufhin waren rund 15 000 Widersprüche beim WWAZ eingegangen.

Die Hoffnung der „Widersprüchler“ fußte vor allem auf Urteile, die für Brandenburg zugunsten der Bürger entschieden hatten. Daraufhin wollte auch der WWAZ mit einem Vergleich die „Sache glattziehen“, sagt Frank Wichmann. Das war jedoch vom Landesverwaltungsamt untersagt worden. Der Geschäftsführer des WWAZ, Jörg Meseberg, räumt inzwischen ein, dass im Hinblick auf das nun ergangene Urteil des Landesverfassungsgerichtes die Beanstandung durch die oberste Kommunalaufsicht zu Recht erfolgt war.

Unabhängig vom Urteil hält die Interessengemeinschaft WWAZ - Wir wollen alles zurück“ an ihrem Weg zur Musterklage fest. Das teilt Sprecher Stefan Heinrichs mit. Noch steht die Musterprozessvereinbarung mit dem WWAZ aus.