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Sportstätten Beitragsmodelle im Überblick

Zerbster Vereine sollen an den Kosten für ihre Sportstätten beteiligt werden. Es gibt viele Modelle.

Von Arlette Krickau 24.02.2017, 10:00

Zerbst l „Was haben wir? Wer nutzt es? Wer bringt sich ein? Was kostet es uns?“, beschreibt Bürgermeister Andreas Dittmann knapp, worum es in der Sportstättenanalyse geht.

Diese fertigt die Verwaltung momentan an, damit die Stadträte sich einen Überblick verschaffen können. Denn für das anstehende Konsolidierungskonzept müssen Sparmaßnahmen, wie auch Maßnahmen für zusätzliche Einnahmen gemacht werden. Die Sportvereine an den Betriebskosten der Sporthallen zu beteiligen, ist eine denkbare Möglichkeit.

Zerbst ist eine von ganz wenigen Städten in der Region, in der Vereine bisher noch kostenlos die Hallen nutzen. Auch wenn eine Beteiligung erst noch in Ausschüssen und Stadtrat diskutiert werden muss, sollte man aber Varianten von Beteiligungen vor Augen haben. Die Volksstimme hat sich einmal in der Region umgehört, wie andere Gemeinden damit umgehen. Dabei wird schnell klar: Jeder kocht hier sein eigenes Süppchen. Es scheint unendlich viele Möglichkeiten zu geben. Hauptsächlich hänge das davon ab, vermutet der Biederitzer Bürgermeister Kay Gericke, ob Vereine im Stadtrat vertreten sind beziehungsweise wie stark sich die Vereine von sich aus einbringen.

In Biederitz hat man in Zusammenarbeit mit den Vereinen der Gemeinde sich auf eine 40-prozentige Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten geeinigt, auf die tatsächlich vom Verein genutzte Hallenzeit bezogen.

Was in Worten sehr viel klingt, zieht in Zahlen deutlich kleinere Dimensionen: Biederitz hat etwa 84 000 Euro Betriebskosten bei Sporthallen und Sportplätzen insgesamt im Jahr. Mit der 40-prozentigen Beteiligung der Vereine an ihren Nutzzeiten kommen insgesamt 14 000 Euro Beteiligung zusammen, was auf die gesamten Unkosten bezogen letztlich 16,6 Prozent Beteiligung sind.

In der Nachbargemeinde Gommern hat man sich für eine andere Variante entschieden: Die Hallennutzung außerhalb des Schulsports wurde in die Hände des größten dort ansässigen Vereins gelegt, Eintracht Gommern. Prinzipiell zahlen Vereine derzeit acht Prozent der Betriebskosten. Erträge der Schulnutzung werden abgezogen. Die acht Prozent der restlichen Kosten liegen dann bei der Eintracht.

Wenn andere Vereine als Eintracht Gommern in die Hallen gehen, muss das mit Eintracht Gommern abgeklärt werden. Denn Eintracht holt dann die Beteiligungen der anderen Vereine ein, so dass die acht Prozent Beteiligung in einer Summe von einem Verein an die Stadt gezahlt werden. Insgesamt liegen die Kosten für die Sportstätten in Gommern bei 231 000 Euro abzüglich 155 000 Euro Einnahmen im Rahmen der Verrechnung Schul- und Jugendsport. Die acht Prozent Beteiligung machen in Summe 6000 Euro aus.

Auch in Dessau liegt die Verantwortung mehr bei den Vereinen. Die Stadt beteiligt sich in verpachteten kommunalen Sportstätten an den Betriebskosten der Vereine. Die Berechnung erfolgt hier prozentual, teilt Pressesprecher Carsten Sauer mit. 2016 lag der Wert bei 44,8 Prozent. Diese Regelung gilt seit 2001. Zurzeit würde aber, aufgrund der Überarbeitung der Sportförderrichtlinie, in Dessau überlegt, auch Sportvereine in nicht-kommunalen Sportstätten einen Zuschuss zu den Betriebskosten zu gewähren. Allerdings würde dieser dann wesentlich geringer ausfallen.

In Möser sind die Vereine ebenfalls an den Betriebskosten beteiligt. 50 Prozent der Kosten in den tatsächlichen Nutzungszeiten des jeweiligen Vereins gehen an die Gemeinde.

Auch in Burg werden die Vereine beteiligt. Hier hat man sich auf einen Stundenpreis geeinigt: 1,50 Euro pro Nutzungseinheit. Das heißt, wenn man eine Stunde auf einer Bahn in der Schwimmhalle als Verein trainiert, kostet es 1,50 Euro. Genauso kostet aber auch die Nutzung eines Sportfeldes in einer Sporthalle 1,50 Euro in der Stunde. Diese Konditionen der Beteiligung hat man bis 2020 festgeschrieben, bevor man die Höhe wieder in die Diskussion bringen könnte.

Übrigens: 2014 errechnete das zuständige Amt in der Burger Verwaltung den Betrag von 4,22 Euro pro Stunde pro Nutzungseinheit, damit es kostendeckend wäre (auf 2014 bezogen). Das heißt, dass mit den momentan veranschlagten 1,50 Euro in Burg etwa ein Drittel der Betriebskosten von den Vereinen getragen wird.

In Möckern hat man einen Pro-Kopf-Beitrag ermittelt: Zwei Euro pro Vereinsmitglied pro Monat. Allerdings wurden auch Sonderregelungen getroffen, bei denen die Stadt besser gestellt ist, als durch die Einnahme von zwei Euro pro Mitglied und Monat. Ein Beispiel: Der Sportverein Theeßen betreibt Sporthalle und Platz in eigener Verantwortung, ein pauschaler Anteil von Betriebskosten wird an die Stadt nicht bezahlt. Die Stadt erstattet 50 Prozent der Betriebskosten (im Ergebnis liegen diese bei etwa 30 Prozent vergleichbarer Sportstätten).

In Jerichow werden die Vereine schon sehr lange an den Betriebskosten beteiligt. Hier hat man einen Mittelwert errechnet: 25 Euro kostet grob eine Stunde an Betriebskosten in einer Sporthalle. „Mit acht Euro pro Stunde beteiligen wir die Vereine daran“, erklärt Bürgermeister Harald Bothe.

In Genthin werden die Vereine zu 15 bis 30 Prozent, je nach Sportstätte, beteiligt. „Das hängt von den jeweiligen Energiewerten der Hallen ab“, erklärt Genthins Bürgermeister Thomas Bartz. „Es klingt viel, aber in Summe macht das 17 000 Euro, die wir einnehmen. Die Stadt trägt dann immer noch 38 000 Euro.“

Er sieht die Beteiligung der Vereine mehr als einen moralischen Beitrag. „Wir wollen nicht daran verdienen“, betont er. Aber durch die Einführung des Betrages habe sich schon ein Einspareffekt ergeben, denn das Bewusstsein, dass auch Sporthallen etwas kosten, wurde geweckt. Und desto mehr die Kosten in die Höhe gehen, desto mehr müssen auch die Vereinsmitglieder bezahlen. Diese Aussage können übrigens fast alle Bürgermeister bestätigen. Außerdem sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass der Kinder- und Jugendsport bei der Mehrheit der Gemeinden von diesen Beteiligungen ausgenommen ist.