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Bauhof Der Weg zur freien Fahrbahn

Wintereinbruch bedeutet auch für den Winterdienst in Zerbst eine Menge Arbeit. Ebenso müssen Privatpersonen für eisfreie Gehwege sorgen.

Von Emily Engels 17.01.2017, 00:01

Zerbst l Während die meisten Zerbster noch gemütlich im Bett lagen, sorgte der Wetterdienst vom Bauhof am Wochenende dafür, dass die Straßen frei von Schnee und Glätte waren. „Ab 3 Uhr morgens waren wir Freitag, Sonnabend und Sonntag unterwegs“, beschreibt Bauhofsleiter Michael Lindner den Einsatz seiner Kollegen. Von denen seien übrigens alle im Dienst gewesen. „Wir konnten jede Kraft gebrauchen“, erzählt der Bauhofsleiter weiter.

Gestreut wurde auf den Straßen Salz. „Das ist das effektivste Mittel, um die Vereisung auf den Straßen zu lösen“, beschreibt Lindner. Wie viel – und ob überhaupt – Salz genommen wird, liegt laut Lindner an der Witterungslage. „In den letzten Wochen hatten wir so ziemlich alles“, beschreibt er und zählt auf: „Raureif, Schnee, Eisglätte.“ Gestern haben er und seine Kollegen zum Beispiel Schnee schieben müssen, da sei dementsprechend weniger Salz benötigt worden. Was genau wann verwendet werden darf, das legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Zerbst genau fest.

Die Satzung bestimmt auch genau, was private Haushalte streuen dürfen – und was nicht. So sind laut der Satzung bei Schnee Gehwege nicht nur freizuhalten, sondern bei Glätte zusätzlich mit Sand abzustumpfen. Erlaubt sind zum Beispiel laut Satzung nicht: Ätzende Chemikalien, Asche und Hauskehricht. „Ausgewiesenes Streusalz ist zwar erlaubt, vorzugsweise sollte man allerdings Sand nehmen“, informiert Heike Krüger, Leiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes. Sie betont: „Hierbei handelt es sich zum Beispiel auch nicht um gewöhnliches Speisesalz, sondern wie gesagt um speziell ausgewiesenes Streusalz.“

Wenn der Schnee taut, muss zusätzlich beachtet werden, dass die Einlaufschächte freizuhalten sind, damit das Tauwasser abfließen kann, heißt es weiter in der Satzung der Stadt.

Für das Freihalten der Gehwege gilt: Sind die Wege schmaler als 1,50 Meter, müssen sie komplett freigehalten werden. Wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens einem Meter Breite vom Schnee freigehalten werden. „Hierbei sind zum Beispiel verkehrsberuhigte Bereiche oder andere Bereiche gemeint, in denen Gehwege nicht extra ausgewiesen sind“, erklärt Heike Krüger.