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Familie Kita- und Hort-Beiträge steigen an

Die Kita- und Hortbeiträge steigen in Zerbst um 10 Prozent an. Ab August soll die Erhöhung in Kraft treten.

Von Daniela Apel 28.04.2017, 10:00

Zerbst l Zum 1. August werden sich die Kita- und Hort-Beiträge in der Einheitsgemeinde Zerbst um zehn Prozent je Betreuungsform erhöhen. Das hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am Mittwochabend mehrheitlich bei elf Nein-Stimmen beschlossen. Sowohl die Mitglieder der Linken als auch die FFZ-Fraktion sowie zwei Abgeordnete der CDU votierten gegen die Anhebung der Betreuungskosten.

Zu einer erneuten Diskussion kam es nicht. Einzig Mario Rudolf, Vorsitzender der Freien Fraktion Zerbst (FFZ), ergriff noch einmal das Wort. Wiederholt betonte er, dass die FFZ gegen eine Konsolidierung des städtischen Haushaltes zu Lasten der Eltern und Kinder sei. Stattdessen hätten sie andere Vorschläge zum Ausgleich des Defizites unterbreitet.

Ursprünglich sollten die Elternbeiträge laut Verwaltungsvorschlag um 20 Euro je Betreuungsform ansteigen. Dies hätte im Hortbereich eine Erhöhung um bis zu 50 Prozent bedeutet. Der Protest seitens der Eltern blieb nicht aus und auch die ersten Ortschaftsräte, die zu der Beschlussvorlage angehört wurden, lehnten diese ab. Mitte März stellte Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) dann den geänderten Satzungsentwurf vor, der Ergebnis der Beratung des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung war und nur noch eine zehnprozentige Anhebung der Beiträge vorsah.

Ausgenommen ist einzig der Elf-Stunden-Platz, den Eltern fortan ebenso wählen können wie eine neunstündige Betreuung und der in der Krippe 311 Euro im Monat kostet. Denn dieser wird nicht finanziell gefördert, da das Kinderförderungsgesetz (Kifög) nur einen Anspruch auf einen Zehn-Stunden-Platz beinhaltet. Deshalb ist er so überproportional teuer.

Nach wie vor gilt die Geschwisterregelung, die Familien eine Ermäßigung beschert, wenn zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Kita besuchen. Neu ist, dass diejenigen mit einer Geldbuße rechnen müssen, die dem Träger nicht unverzüglich mitteilen, dass sie die Voraussetzungen für diesen Geschwisterbonus nicht mehr erfüllen.