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Haushalt Zerbst Sportstätten unter die Lupe genommen

2017 gelingt es der Einheitsgemeinde Zerbst erstmals nicht, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. 1,2 Millionen Euro groß ist das Finanzloch.

Von Daniela Apel 26.01.2017, 05:00

Zerbst l Voraussetzung, um die Sportvereine an den Betriebskosten zu beteiligen, ist eine entsprechende Satzung samt Entgeltordnung. Um diese zu erarbeiten, war zunächst eine Erfassung des Ist-Zustandes der Sportstätten innerhalb der Einheitsgemeinde Zerbst notwendig. Diese Aufgabe übernahm Markus Pfeifer, der seit 1. August für ein Jahr von der Kommunalen Beschäftigungsagentur „zur Verstärkung ausgeliehen wurde“, wie es Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) bei der Vorstellung des Projektes damals formulierte.

Auf der Januar-Sitzung des Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses präsentierte Markus Pfeifer nun die Ergebnisse seiner Vor-Ort-Besichtigungen und Recherchen. Insgesamt 18 von der Stadt betriebene und finanzierte Sportstätten in der Kernstadt und den Ortsteilen erfasste Pfeifer – darunter acht Turnhallen, acht Sportplätze, eine Kegelbahn und das Jahn-Stadion.

Zu allen hatte er vielfältige Informationen zusammengetragen – angefangen beim Baujahr über Sanierungsmaßnahmen und die jeweilige Ausstattung bis hin zu Nutzern und Belegung. Deutlich wurde, dass sich die Vereine ganz unterschiedlich bei Pflege und Erhalt der Sportstätten einbringen.

Ebenfalls nicht fehlen durften die anfallenden Betriebs- und Personalkosten sowie Abschreibungen und Zinsen. Hinzu kommen mitunter Mieteinnahmen seitens des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, der als Träger des Gymnasiums Francisceum und der Förderschule für Lernbehinderte in Zerbst die Turnhalle zur Jannowitzbrücke beziehungsweise in Güterglück die Mehrzweckhalle für den Sportunterricht nutzt.

Silke Hövelmann (SPD) fehlte Reuden in der Auflistung. Wie Amtsleiterin Evelyn Johannes erläuterte, gibt es dort entsprechend der Definition keine Sportstätte. Vielmehr falle der dortige Festplatz mit der Kegelanlage in die Kategorie „Brauchtumspflege“. „Wir finden uns auch hier im Rahmen der Doppik in einer Bereinigung“, erklärte sie. Das heißt, es wird genau geschaut, ob es sich bei einem Objekt wirklich um eine Sportstätte handelt – also, ob diese regelmäßig von Vereinen zum Training und auch für Wettkämpfe genutzt werden.

Wie Evelyn Johannes ausführte, gibt es weitere Orte, an denen durchaus Sport stattfindet, die im Haushalt allerdings unter einer anderen Position erfasst werden. Als Beispiel nannte sie die Zerbster Stadthalle, wo nicht nur Schach gespielt wird, sondern auch der Tanzclub trainiert.

Nicht zu vergessen sind die Sportstätten, die sich in alleiniger Trägerschaft eines Vereins oder eines privaten Betreibers befinden. Die Friesenhalle des Turnvereins Gut Heil Zerbst gehört unter anderem dazu. Diese fallen jedoch nicht in die aktuelle Betrachtung. Zu diskutieren wäre noch über die Darstellung des Freibades, wobei es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handele, bemerkte Johannes.

Doch zurück zur Sportstättenanalyse. Für Bernd Wesenberg (Grüne) bietet diese die Chance einzelne Situationen genau zu betrachten. Konkret dachte er an die Grundschule Dobritz, die als einzige kommunale Grundschule über keine eigene Turnhalle verfügt. „Für mich ist nicht ersichtlich, wie sich das Problem löst.“

„In der Schule gibt es einen Bewegungsraum“, entgegnete Markus Pfeifer. „Ist der Status quo erhaltenswert oder sollten wir für eine Verbesserung des Schulsports eintreten?“, warf Wesenberg in den Raum. Dabei war ihm durchaus bewusst, dass „wir keine neue Turnhalle bauen können“.

Allerdings gebe es auch Rahmenrichtlinien und zu erfüllende Bedingungen für den Sportunterricht, schlug er vor über die Mitnutzung der Lindauer Turnhalle nachzudenken. Schließlich würden sie die Dobritzer Schüler auch zum Hort nach Garitz fahren. Bislang habe es hinsichtlich des Sportunterrichts an der Grundschule Dobritz noch keine Beanstandungen gegeben, meinte Evelyn Johannes.

Zugleich betonte die Amtsleiterin, dass die Vorstellung der Sportstättenanalyse erst die Auftaktveranstaltung zu diesem Thema sei. Weitere Beratungen werden folgen, um auf Basis der Analyse ein Entwicklungskonzept zu erstellen. In diese Diskussion sollen neben den Stadträten die Sportvereine eingebunden werden. Ziel sei letztlich die Erarbeitung einer Satzung, um die Vereine an den Betriebskosten für die Sportstätten zu beteiligen.

Denn Sportstätten gehören zwar zur Infrastruktur, diese vorzuhalten ist aber – ausgenommen im Schulsportbereich – eine freiwillige Leistung, die im Zuge der Haushaltskonsolidierung genau unter die Lupe genommen wird, wie Evelyn Johannes darlegte. Und diese Betrachtung geht weiter. „Das wird sich über weitere Bereiche ziehen, zum Beispiel die Dorfgemeinschaftshäuser“, machte die Amtsleiterin deutlich.