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Kita-Beiträge Gegen Servicepauschale protestieren

Die geplante Kita-Servicepauschale erregt in Zerbst die Gemüter. Eltern wollen nun in Köthen gegen diese zusätzliche Belastung protestieren.

Von Daniela Apel 25.04.2017, 11:00

Zerbst l „Wir warten erstmal ab“, sagt Monika Bothendorf. Vor August werde die Servicepauschale nicht in den Kitas des Albert-Schweitzer-Familienwerkes eingeführt, erklärt die Verwaltungsleiterin. Ausgenommen ist einzig die Kita „Benjamin Blümchen“ in Zerbst. Dort gibt es bereits ein Mahlzeiten-Ganztagsangebot, für das die Eltern 4,85 Euro pro Tag zahlen. Die Kosten für den Küchenservice sind darin bereits enthalten.

Dass die Vorbereitung und Austeilung des Essens sowie der Abwasch des Geschirrs in allen Einrichtungen separat von den Eltern erhoben werden soll, ist der Kifög-Auslegung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geschuldet. In Paragraph 13, Absatz 7, des Kinderförderungsgesetz (Kifög) steht der Satz: „Die Verpflegungskosten übernehmen die Eltern.“ „Weiterführende Regelungen sind nicht enthalten, so dass der Landkreis das Gesetz so ausgelegt hat, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Verpflegung stehen, von den Eltern aufgebracht werden müssen“, erläuterte unlängst Kreissprecher Udo Pawelczyk gegenüber der Volksstimme.

Der Zerbster Rechtsanwalt Sven Handrich betrachtet das anders. Aus seiner Interpretation des Kifög ist darin allein festgeschrieben, dass die Eltern die Kosten der Mittagsverpflegung zu tragen haben. Anknüpfungspunkte, dass darüber hinausgehende Kosten ebenfalls von ihnen zu übernehmen sind, würden sich nicht darin finden. Seiner Meinung nach wird die Erhebung einer Servicepausche nicht durch das Kifög gedeckt.

Selbst im Sozialministerium von Sachsen-Anhalt wird die Rechtslage anders gesehen als im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Die Kosten für die Küchen- beziehungsweise Hauswirtschaftskräfte fallen demnach nicht unter die Verpflegungskosten, wie Sozialministerin Petra Grimm-Benne erklärte. Fakt ist allerdings auch, dass im Kifög eben nicht konkret im Einzelnen geregelt ist, was zu den Verpflegungskosten zu zählen ist. Folglich sei dieser Punkt zwischen Kreis und Träger zu verhandeln.

Diese Verhandlungen stehen für die Kitas des Albert-Schweitzer-Familienwerkes noch aus. In Anbetracht der anhaltenden Diskussion um die Servicepauschale hofft Monika Bothendorf, dass der Landkreis seine Sichtweise ändert und die Kita-Betreuung nicht teurer wird, „sondern das Gesetz so ausgelegt wird, wie es hoffentlich gemeint ist“. Immerhin würde die Erhebung der Pauschale eine monatliche Zusatzbelastung für die Eltern bedeuten.

20 Euro pro Monat stehen im Raum – dieser Betrag sollte ursprünglich bereits ab April in den Einrichtungen fällig sein, die sich in Trägerschaft der Volkssolidarität befinden. Die entsprechenden Versorgungsverträge wurden Anfang März verschickt. Als Vertragspartner tauchte darin jedoch nicht die Volkssolidarität auf, sondern die mit dem Küchenservice beauftragte KJW Service GmbH. „Eine Beteiligung Dritter ist im Kifög aber nicht vorgesehen“, äußerte Anwalt Sven Handrich erhebliche Bedenken.

„Nur knapp 25 Prozent der Verträge, insgesamt 139, kamen unterschrieben zurück, weitere knapp 22 Prozent ohne Unterschrift“, informierte Cornelia Kurowski, Geschäftsführerin des Kinder-, Jugend- und Familienwerk gGmbH der Volksolidarität auf Volksstimme-Nachfrage. Die Erhebung der Servicepauschale wurde daraufhin erst einmal aussetzt. Ab 1. Mai sollen nun die Abbuchungen erfolgen.

Unter den Eltern herrscht Unsicherheit, was in den Fällen passiert, in denen die Verträge nicht unterschrieben worden sind. „Wir wollen deshalb Druck machen“, berichtet Mandy Kirchner von der Protestaktion, die kurzfristig für Donnerstag, 27. April 2017, in Köthen geplant ist. Zugleich ruft sie alle anderen Eltern auf, sich anzuschließen und gegen 9.30 Uhr vor der Landkreisverwaltung (Am Flugplatz 1) einzufinden.

Ob diese Aktion Erfolg habe, sei völlig offen, gesteht Jana Bölling. Die Leiterin der Volkssolidaritäts-Kita „Zerbster Strolche“ wünscht sich zumindest, „dass man uns ernst nimmt und anhört“.